Dialeranbieter entdecken das Handy
Bereits im März hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) die Regelungen für Dialeranbieter verschärft. Nach einer Übergangsphase für die bereits bestehenden Dialer sind die eingeführten gesetzlichen Vorgaben nun für alle in Deutschland eingesetzten Einwählprogramme verbindlich.
Mit der Anpassung des Gesetzes sollen die Verbraucher vor den Abzockversuchen unseriöser Anbieter geschützt werden. Dennoch versuchen einzelne Betreiber immer wieder, die Vorgaben zu umgehen. Und an neuen Ideen mangelt es offenbar nicht. Neuestes Werkzeug ist dabei das Handy.
Irreführende Formulierungen wie "kostenloses Zugangstool" oder "Durch die Aktivierung entstehen Ihnen keine Kosten" dürfen in den drei Zustimmungsfenstern nicht mehr verwendet werden. Letzten Endes dürfen sich Dialer künftig auch nicht mehr ohne Zustimmung des Nutzers von dessen Rechner löschen. So wird Betroffenen die Möglichkeit gegeben, eine illegale Dialer-Einwahl nachzuweisen.
Grundlage der neuen Vorgaben sind die so genannten Amtsblattverfügungen 54/2003 und 4/2005 der RegTP. Dort ist detailliert aufgeführt, wie Dialer in Deutschland gestaltet sein müssen. Entsprechen Einwählprogramme nicht diesen neuen Regeln, erfolgt keine Registrierung bei der RegTP. Und der Einsatz nicht registrierter Dialer ist in Deutschland verboten. Des Weiteren sollten Dialer, die nicht den neuen Vorgaben entsprechen, sofort der Regulierungsbehörde gemeldet werden.
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