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Hohe Roaming-Kosten im Ausland
Hohe Roaming-Kosten im Ausland
Die Entwicklung und anschließende Verbreitung des Handys in der Bevölkerung versprach jedem unbegrenzte Mobilität beim Telefonieren. Anfängliche technische Einschränkungen, wie die mangelnde Netzabdeckung, waren dank rasantem Netzausbau schnell behoben. Auch die anfangs hohen Preise sind mittlerweile gesunken und die von simyo ausgelöste Discounteroffensive hat gerade eine neue Preisrunde eingeläutet. Auf nationaler Ebene wird der Mobilfunk immer billiger. Sobald man sich mit seinem Handy aber außer Landes bewegt, wird es teuer. Über die Mobilität mit dem Handy im Ausland entscheidet nicht mehr die technische Machbarkeit. Im Ausland ist vielmehr nur derjenige mobil, der es sich leisten kann. Der Grund hierfür sind die sogenannten Roaminggebühren.
Roaming heißt wandern
Mit Roaming wird die Nutzung eines fremden Mobilfunknetzes bezeichnet. Übersetzt heißt Roaming wandern. Man wandert also quasi vom eigenen Mobilfunknetz in ein anderes. In den sogenannten Roamingabkommen legen die beteiligten Netzbetreiber die Gebühren fest, die für die Nutzung des fremden Netzes zu zahlen sind. Die Mobilfunkbetreiber legen diese Gebühren dann auf ihre Kunden um.
Nach Ansicht der EU-Kommissarin für Informationstechnologie und Medien, Viviane Reding, sind diese Gebühren zu hoch. Sie bemängelt zweierlei: Zum einen seien die Preise, die sich die Mobilfunker gegenseitig in Rechnung stellen und auf ihre Kunden abwälzen, zu hoch. Darüber hinaus würden die Unternehmen ihre Kunden mit zusätzlichen Zuschlägen auf die ohnehin hohen Auslandsgebühren belasten. Der Kunde bezahle im Endeffekt doppelt. Nach Ansicht der EU-Kommission soll sich das ändern.
Roamingkosten in einigen EU-Ländern (Stand Juli 2005)
Gebührensenkung bereits mehrfach angemahnt
Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass die Roaminggebühren ins Blickfeld der Verbraucherschützer aus Brüssel geraten. Bereits im Jahr 2000 hatte der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti den Netzbetreibern mit hohen Strafen gedroht, falls sich Beweise für Kartellabsprachen finden würden. Untersuchungen der Kommission hatten bei Vergleichen von Gesprächen mit und ohne Roaming zu dem gleichen Ziel Preisunterschiede von bis zu 500 Prozent ergeben. Diese Vorwürfe hatten die deutschen Mobilfunkfirmen als absurd bezeichnet.
Im Sommer 2004 verwarnte die EU-Kommission die britischen Netzbetreiber o2 und Vodafone wegen zu hoher Roaminggebühren. Im Februar dieses Jahres wurden dann Kartellverfahren gegen die deutschen Anbieter T-Mobile und Vodafone eingeleitet. Sie sollen für die Nutzung ihrer Netze von ausländischen Netzbetreibern das Dreifache von dem verlangt haben, das sie deutschen Unternehmen in Rechnung stellten.
Nun steht das Thema Roaminggebühren wieder auf der Tagesordnung. Nach den Worten von Kommissarin Reding soll es dieses Mal nicht bei bloßen Verwarnungen bleiben. Regulierungsmaßnahmen, die in der Festlegung von Preisen gipfeln könnten, werden von ihr nicht ausgeschlossen. Jedoch will sie zu solchen Maßnahmen vorerst nicht greifen.
Die Entwicklung und anschließende Verbreitung des Handys in der Bevölkerung versprach jedem unbegrenzte Mobilität beim Telefonieren. Anfängliche technische Einschränkungen, wie die mangelnde Netzabdeckung, waren dank rasantem Netzausbau schnell behoben. Auch die anfangs hohen Preise sind mittlerweile gesunken und die von simyo ausgelöste Discounteroffensive hat gerade eine neue Preisrunde eingeläutet. Auf nationaler Ebene wird der Mobilfunk immer billiger. Sobald man sich mit seinem Handy aber außer Landes bewegt, wird es teuer. Über die Mobilität mit dem Handy im Ausland entscheidet nicht mehr die technische Machbarkeit. Im Ausland ist vielmehr nur derjenige mobil, der es sich leisten kann. Der Grund hierfür sind die sogenannten Roaminggebühren.
Roaming heißt wandern
Mit Roaming wird die Nutzung eines fremden Mobilfunknetzes bezeichnet. Übersetzt heißt Roaming wandern. Man wandert also quasi vom eigenen Mobilfunknetz in ein anderes. In den sogenannten Roamingabkommen legen die beteiligten Netzbetreiber die Gebühren fest, die für die Nutzung des fremden Netzes zu zahlen sind. Die Mobilfunkbetreiber legen diese Gebühren dann auf ihre Kunden um.
Nach Ansicht der EU-Kommissarin für Informationstechnologie und Medien, Viviane Reding, sind diese Gebühren zu hoch. Sie bemängelt zweierlei: Zum einen seien die Preise, die sich die Mobilfunker gegenseitig in Rechnung stellen und auf ihre Kunden abwälzen, zu hoch. Darüber hinaus würden die Unternehmen ihre Kunden mit zusätzlichen Zuschlägen auf die ohnehin hohen Auslandsgebühren belasten. Der Kunde bezahle im Endeffekt doppelt. Nach Ansicht der EU-Kommission soll sich das ändern.
Roamingkosten in einigen EU-Ländern (Stand Juli 2005)
Gespräch von | nach | mit | Kosten pro Minute |
Österreich | Frankreich | französischem Anbieter | 1,- Euro |
Italien | Lettland | lettischem Anbieter | 0,51 Euro |
Malta | Polen | polnischem Anbieter | 5,00 Euro |
Österreich | Deutschland | deutschem Anbieter | 1,70 Euro |
Deutschland | England | englischem Anbieter | 1,24 Euro |
Gebührensenkung bereits mehrfach angemahnt
Es ist jedoch nicht das erste Mal, dass die Roaminggebühren ins Blickfeld der Verbraucherschützer aus Brüssel geraten. Bereits im Jahr 2000 hatte der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti den Netzbetreibern mit hohen Strafen gedroht, falls sich Beweise für Kartellabsprachen finden würden. Untersuchungen der Kommission hatten bei Vergleichen von Gesprächen mit und ohne Roaming zu dem gleichen Ziel Preisunterschiede von bis zu 500 Prozent ergeben. Diese Vorwürfe hatten die deutschen Mobilfunkfirmen als absurd bezeichnet.
Im Sommer 2004 verwarnte die EU-Kommission die britischen Netzbetreiber o2 und Vodafone wegen zu hoher Roaminggebühren. Im Februar dieses Jahres wurden dann Kartellverfahren gegen die deutschen Anbieter T-Mobile und Vodafone eingeleitet. Sie sollen für die Nutzung ihrer Netze von ausländischen Netzbetreibern das Dreifache von dem verlangt haben, das sie deutschen Unternehmen in Rechnung stellten.
Nun steht das Thema Roaminggebühren wieder auf der Tagesordnung. Nach den Worten von Kommissarin Reding soll es dieses Mal nicht bei bloßen Verwarnungen bleiben. Regulierungsmaßnahmen, die in der Festlegung von Preisen gipfeln könnten, werden von ihr nicht ausgeschlossen. Jedoch will sie zu solchen Maßnahmen vorerst nicht greifen.
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