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Rechtliches beim Onlinekauf im Handy Shop
Egal, was die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handy Shops besagen, laut §361a des Bürgerlichen Gesetzbuches hat jeder Kunde das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen von seinem Kauf zurückzutreten.
Weist der Handy-Shop bei Vertragsabschluss jedoch nicht eindeutig auf das bestehende Widerrufsrecht hin, erlischt das Widerrufsrecht gar nicht. Die Beweislast dafür, dass die Zwei-Wochenfrist gilt und wann diese begonnen hat trifft gemäß § 355 II 4 BGB ausschließlich den Unternehmer.
Die Annahme des Päckchens mit der Handylieferung sollten Sie unter keinen Umständen verweigern, denn meist stellen die Handy-Shops in solchen Fällen, auch wenn der Versand zunächst kostenlos ist, hohe Gebühren für die Versendung des Handys in Rechnung. Besser ist es, das Paket anzunehmen und dann das Handy während der Frist von zwei Wochen nach Erhalt zurückzuschicken.
Insolvenz des Handy Shops
Rechtlich gesehen geht der Kunde beim Onlinekauf eines Handys zwei Verträge ein, einen Kaufvertrag mit dem Handy-Shop und zudem mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider den eigentlichen Mobilfunkvertrag. Sollte der Handy Shop, der die Grundgebühren für den Kunden übernimmt jedoch Pleite gehen, so besteht der Vertrag mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider weiter. Der Kunde muss die Grundgebühr dann also selbst zahlen. Er kann sich mit seiner Forderung in die Reihe der Gläubiger einreihen, die ihr Recht und ihr Geld einfordern. Dies ändert jedoch nichts am bestehenden Vertrag mit dem Netzbetreiber bzw. Serviceprovider.
Weist der Handy-Shop bei Vertragsabschluss jedoch nicht eindeutig auf das bestehende Widerrufsrecht hin, erlischt das Widerrufsrecht gar nicht. Die Beweislast dafür, dass die Zwei-Wochenfrist gilt und wann diese begonnen hat trifft gemäß § 355 II 4 BGB ausschließlich den Unternehmer.
Die Annahme des Päckchens mit der Handylieferung sollten Sie unter keinen Umständen verweigern, denn meist stellen die Handy-Shops in solchen Fällen, auch wenn der Versand zunächst kostenlos ist, hohe Gebühren für die Versendung des Handys in Rechnung. Besser ist es, das Paket anzunehmen und dann das Handy während der Frist von zwei Wochen nach Erhalt zurückzuschicken.
Insolvenz des Handy Shops
Rechtlich gesehen geht der Kunde beim Onlinekauf eines Handys zwei Verträge ein, einen Kaufvertrag mit dem Handy-Shop und zudem mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider den eigentlichen Mobilfunkvertrag. Sollte der Handy Shop, der die Grundgebühren für den Kunden übernimmt jedoch Pleite gehen, so besteht der Vertrag mit dem Netzbetreiber oder Serviceprovider weiter. Der Kunde muss die Grundgebühr dann also selbst zahlen. Er kann sich mit seiner Forderung in die Reihe der Gläubiger einreihen, die ihr Recht und ihr Geld einfordern. Dies ändert jedoch nichts am bestehenden Vertrag mit dem Netzbetreiber bzw. Serviceprovider.
Fazit - Achten Sie auf Kostenfallen im Handyvertrag
Die Meinungen, wie gut die Handy-Shops wirklich sind, gehen stark auseinander. Viele Käufer waren in der Vergangenheit zufrieden mit ihren Verträgen. Andere hingegen berichteten von Problemen.
Als Kunde sollten Sie darauf achten, welche Verträge geschlossen werden und welche weiteren Gebühren entstehen können. Die AGB des Händlers sollten leicht auf der Internetseite zu finden sein und alle Vertragsfragen eindeutig klären. Für den Kunden besteht immer ein 14-tägiges Rückgaberecht. Gründe müssen hierbei nicht angegeben werden. Somit hat der Kunde eine gewisse rechtliche Handhabe, sollten sich weitere unerwartete Kosten ergeben.
Grundsätzlich lohnt es sich aber, diese Handy Shops zu besuchen, denn wenn man auf ein paar Dinge achtet, kann man sicherlich sein persönliches Schnäppchen schlagen.
Alle, die keine großen Schwierigkeiten beim Onlinekauf eines Handys haben wollen, liegen mit bekannten Handy Shops auf der sicheren Seite. Echte Schnäppchen sind hier jedoch meist nicht zu finden.
Auf jeden Fall heißt es, die Augen vor versteckten Kostenfallen offen zu halten und im Zweifelsfall lieber von einem Kauf abzusehen.
Als Kunde sollten Sie darauf achten, welche Verträge geschlossen werden und welche weiteren Gebühren entstehen können. Die AGB des Händlers sollten leicht auf der Internetseite zu finden sein und alle Vertragsfragen eindeutig klären. Für den Kunden besteht immer ein 14-tägiges Rückgaberecht. Gründe müssen hierbei nicht angegeben werden. Somit hat der Kunde eine gewisse rechtliche Handhabe, sollten sich weitere unerwartete Kosten ergeben.
Grundsätzlich lohnt es sich aber, diese Handy Shops zu besuchen, denn wenn man auf ein paar Dinge achtet, kann man sicherlich sein persönliches Schnäppchen schlagen.
Alle, die keine großen Schwierigkeiten beim Onlinekauf eines Handys haben wollen, liegen mit bekannten Handy Shops auf der sicheren Seite. Echte Schnäppchen sind hier jedoch meist nicht zu finden.
Auf jeden Fall heißt es, die Augen vor versteckten Kostenfallen offen zu halten und im Zweifelsfall lieber von einem Kauf abzusehen.
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