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Ein Erfahrungsbericht


Doch nicht nur die Verbraucherzentrale hat andere Erfahrungen gemacht. Auch in der Redaktion von Tariftip landen immer wieder Hilfeschreiben von Betroffenen. Das folgende Beispiel zeigt dabei welche Probleme auftreten können:
 
Herr Schmidt (Name von der Redaktion geändert) hatte lange Zeit einen Resale-DSL-Anschluss und eine DSL-Flatrate von Anbieter A. Dieser lief auch ohne Probleme. Herr Schmidt war zufrieden und empfahl den Anbieter auch gerne weiter. Nun kam es aber, dass Herr Schmidt aus beruflichen Gründen umziehen musste. In seinem neuen Wohnort war ein DSL-Anschluss des Anbieters nicht verfügbar. Von der T-Com wurde jedoch eine Inbetriebnahme des DSL-Anschlusses in wenigen Wochen vorhergesagt. Herr Schmidt entschloss sich ein wenig zu warten und seinen Anschluss dann weiterhin über den alten Anbieter laufen zu lassen. Dies teilte er dem Anbieter A auch mit.
 
Kurze Zeit später prüfte Schmidt auf der Webseite der T-Com die Verfügbarkeit des DSL-Anschlusses und bekam eine positive Antwort. Ein DSL-Anschluss könne nun geschaltet werden. Jedoch war Anbieter A anderer Meinung, ein DSL-Anschluss könne weiterhin noch nicht angeboten werden. Eine weitere Prüfung durch die Telekom belegte aber das Gegenteil.
Daraufhin entschloss sich Schmidt, außerordentlich beim Anbieter A zu kündigen, denn weiterhin wurden die Kosten für die DSL-Flatrate von seinem Konto eingezogen. Schließlich konnte der Anbieter ihm keinen Anschluss und keine DSL-Flatrate zur Verfügung stellen.
 
Zu Schmidts Überraschung war Anbieter A jedoch anderer Meinung. Schließlich könne Schmidt die DSL-Flatrate doch auch an einem analogen oder ISDN-Anschluss nutzen, zu Mehrkosten natürlich. Nutzt man nämlich eine DSL-Flatrate auf einem Schmalbandanschluss werden minutenabhängige Kosten für dessen Nutzung fällig. Schmidt entzog dem Anbieter die Einzugserlaubnis und wandte sich mehrfach an die Rechnungsstelle des Anbieters A, erhielt jedoch immer die gleichen Standardantworten.
 
In der Zwischenzeit bestellte er seinen DSL-Anschluss direkt bei der T-Com und seinen DSL-Tarif bei Anbieter B. Es vergingen nur ein par Tage und er konnte per DSL im Internet surfen.
 
Anbieter A versuchte unterdessen unter Androhung eines Anwaltes an Schmidts Geld zu kommen. Dieser wandte sich jedoch an die Konzernzentrale und die Presse. Erst daraufhin erhielt er sein zuviel gezahltes Geld mit einer Entschuldigung zurück.
 
Anbieter schieben sich den schwarzen Peter gegenseitig zu
Die DSL-Anbieter sind bei der Konfrontation mit solchen Problemen in der angenehmen Lage, sich den schwarzen Peter gegenseitig zuschieben zu können. Als DSL-Reseller sei man auf die Deutsche Telekom angewiesen, schließlich gehören denen die Leitungen. Die Deutsche Telekom wiederum beruft sich auf den Reseller, dieser habe nicht alle Daten geliefert oder der DSL-Port sei blockiert. Für die Kunden ist das Kompetenz-Gewirr dabei kaum noch zu durchschauen.
 
Wenn Kunden den DSL-Provider wechseln, sollten sie darauf achten, dass möglichst kurze Vertragslaufzeiten gewählt werden. Da sich die Preise derzeit schnell ändern kann man nur so von zukünftigen Senkungen profitieren. Die Kündigung des alten Anschlusses sollte dabei dem neuen Provider überlassen werden. Für den Fall, dass sich der Wechsel verzögert, steht man dann nicht ohne Anschluss da.
 
Wechselt ein Kunde mit dem DSL-Anschluss gleichzeitig den Anbieter des Telefonanschlusses sollte er beachten, dass dann auch kein Call by Call oder Preselection mehr möglich ist. Die höheren Telefontarife können jedoch durch die Nutzung von VoIP leicht aufgefangen werden.   (Juli 2006)
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