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Verbraucherschutz oder Marketing?


Was auf den ersten Blick als eine durchdringende Verbraucherschutzmaßnahme zu verstehen ist, zeigt bei näherem Hinsehen einige Kritikpunkte. In einem Gespräch mit tariftip.de sagte die Telekommunikationsexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Ines Nitsche, dass der Inhalt des Verhaltenskodexes nicht weit genug geht. Denn viele Vereinbarungen stehen bereits im Gesetzentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes: "Es wäre wünschenswert, wenn ein freiwilliger Kodex über das gesetzliche Maß hinaus ginge. So sieht die Novelle des Telekommunikationsgesetzes zum Beispiel im Bereich des Bill-Warning bei SMS-Abo-Diensten eine Preisobergrenze von 20 Euro vor. Die Mobilfunkunternehmen haben sich in ihrem Verhaltenskodex eine Obergrenze von 50 Euro pro Monat auferlegt.", so Nitsche. 
 
Einen weiteren Kritikpunkt sieht die Verbraucherschützerin in der Kontrolle der Einhaltung der Vereinbarungen und möglichen Sanktionen. "Wenn man sieht, dass die schärfste Sanktion eine Streichung aus der Liste der teilnehmenden Unternehmen ist, sieht man auch, dass diese freiwillige Selbstkontrolle einen unabhängigen Verbraucherschutz nicht ersetzen kann."
 
Weiterhin bleibt die Frage, warum sich die Mobilfunkunternehmen nicht dem bereits bestehenden Verhaltenskodex des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) angeschlossen haben. Dieser geht in vielen Bereichen weit über den der Mobilfunkunternehmen hinaus. Beispielsweise wird hier auch der Bereich des Mobile Payments, also dem Bezahlen über die Mobilfunkrechung, bestimmten Vorgaben unterworfen. Denn der Markt für Telefonmehrwertdienste ist nicht nur auf den Mobilfunk beschränkt. "Dieser Marktrealität wird der Kodex der Mobilfunkbranche nicht gerecht, obgleich man als Mobilfunkbranche an netzübergreifenden Dienstleistungen ganz gut mitverdient", meint Claudia Kalenberg, Geschäftsführerin des FST.
 
Auch der FST vermisst, ähnlich wie der Verbraucherzentrale Bundesverband, Regelungen, die über das hinausgehen, was ohnehin ab Januar 2007 gesetzlich verankert sein wird. Mit Skepsis blickt der Verein auch auf die eingesetzte Kontrollinstanz zur Überwachung der Regelungen des Mobilfunkkodexes. "Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich das erst im März 2006 gegründete Deutsche Digitale Institut in der Praxis bewährt".

Aus diesem Grunde stellt sich der FST die Frage, ob beim Verhaltenskodex der Mobilfunkbranche wirklich nur der Verbraucherschutz im Vordergrund stand oder ob es sich dabei um ein ausgefeiltes Marketingkonzept handelt.

 


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