Was kann der Verbraucher dagegen tun?
Die Zahl der Werbeanrufe nimmt kontinuierlich zu
Die Gesellschaft für Konsumforschung hat herausgefunden, dass die Zahl der Werbeanrufe in Deutschland im letzten Jahr stark angestiegen ist. Während der ersten drei Quartale des letzten Jahres waren es insgesamt mehr als 224 Millionen Werbeanrufe, die an Privatpersonen gingen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2005 wurden knapp 171 Millionen Anrufe gezählt. Diese Zahlen umfassen jedoch nicht nur die so genannte "Cold Calls", also unerbetene Anrufe, sondern auch explizit gewünschte Anrufe. Dabei kam 2006 etwa jeder siebte Anruf aus dem Bereich Telekommunikation.
Nach Branchen aufgeschlüsselt ergibt sich folgende Top10:
Basis: 224,2 Millionen Werbekontakte, Quelle: GfK Direktmarketingforschung
Was kann der Verbraucher dagegen tun?
Wird man als Verbraucher Opfer unerbetener Telefonwerbung, sollte man sich dagegen wehren. Prinzipiell besteht ein individueller Unterlassungsanspruch gegen den Telefonwerber, der auch vor Gericht eingeklagt werden kann. Dies gilt dann jedoch nur für zukünftige Verstöße. Weiterhin können Sie dem Werber untersagen, ihre persönliche Daten weiterhin zu Werbezwecken zu nutzen, Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Widerspruchsrecht.
Schließlich kann man auch wettbewerbsrechtlich gegen die werbenden Firmen vorgehen. Hier sind besonders die Verbraucherzentralen der Länder engagiert. Damit diese eingreifen können, informieren Sie die Verbraucherzentralen über die Werbeanrufe! Diese gehen dann gegen das entsprechende Unternehmen vor, indem sie es auffordern, unerbetene Werbeanrufe zu unterlassen. Dieser Anspruch kann dann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Um konkret gegen die Telefonwerber vorzugehen, sind aber detaillierte Informationen notwendig. Legen Sie beim nächsten Anruf eines Werbers nicht sofort auf, sondern stellen Sie Gegenfragen:
Die Gesellschaft für Konsumforschung hat herausgefunden, dass die Zahl der Werbeanrufe in Deutschland im letzten Jahr stark angestiegen ist. Während der ersten drei Quartale des letzten Jahres waren es insgesamt mehr als 224 Millionen Werbeanrufe, die an Privatpersonen gingen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2005 wurden knapp 171 Millionen Anrufe gezählt. Diese Zahlen umfassen jedoch nicht nur die so genannte "Cold Calls", also unerbetene Anrufe, sondern auch explizit gewünschte Anrufe. Dabei kam 2006 etwa jeder siebte Anruf aus dem Bereich Telekommunikation.
Nach Branchen aufgeschlüsselt ergibt sich folgende Top10:
Telefonische Werbekontakte im 1. bis 3. Quartal 2006
Branche | Anrufe in Millionen |
---|---|
Lotterien / Gewinnspiele | 56,8 |
Telekommunikation | 33,7 |
Bücher / Medien | 20,3 |
Nahrungsmittel / Getränke | 13,8 |
Versicherungen | 6,4 |
Textilien | 5,8 |
Reisen | 5,3 |
Bankdienstleistungen | 4,1 |
Sammelartikel | 3,8 |
Haushaltsartikel | 3,5 |
Was kann der Verbraucher dagegen tun?
Wird man als Verbraucher Opfer unerbetener Telefonwerbung, sollte man sich dagegen wehren. Prinzipiell besteht ein individueller Unterlassungsanspruch gegen den Telefonwerber, der auch vor Gericht eingeklagt werden kann. Dies gilt dann jedoch nur für zukünftige Verstöße. Weiterhin können Sie dem Werber untersagen, ihre persönliche Daten weiterhin zu Werbezwecken zu nutzen, Sie haben nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Widerspruchsrecht.
Schließlich kann man auch wettbewerbsrechtlich gegen die werbenden Firmen vorgehen. Hier sind besonders die Verbraucherzentralen der Länder engagiert. Damit diese eingreifen können, informieren Sie die Verbraucherzentralen über die Werbeanrufe! Diese gehen dann gegen das entsprechende Unternehmen vor, indem sie es auffordern, unerbetene Werbeanrufe zu unterlassen. Dieser Anspruch kann dann auch gerichtlich durchgesetzt werden.
Um konkret gegen die Telefonwerber vorzugehen, sind aber detaillierte Informationen notwendig. Legen Sie beim nächsten Anruf eines Werbers nicht sofort auf, sondern stellen Sie Gegenfragen:
- Mit wem spreche ich?
- Für welches Unternehmen rufen Sie an?
- Erbitten Sie auch die Zusendung weiterer Informationen!
Mit diesen Daten und dem Datum und der Uhrzeit des Anrufs können Sie sich dann an die Verbraucherzentrale wenden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de