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Wissenswertes zur außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung setzt in der Regel einen wichtigen Kündigungsgrund voraus. Der wichtigste Grund für eine außerordentliche Kündigung ist eine schwere Vertragsverletzung des Vertragspartners.

Kann der seinen Teil der Vereinbarung nicht mehr erfüllen (z.B. den Vertragsgegenstand nicht liefern, eine wichtige Lieferfrist nicht einhalten, die Mietsache nicht mehr zur Verfügung stellen), kann der Kunde den Vertrag in der Regel ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen.

Darüber hinaus sollten, bis auf die Kündigungsfrist, auch die Formalitäten wie bei einer ordentlichen Kündigung eingehalten werden.


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