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Wissenswertes zum Impressum
Im Teledienstgesetz (§6 TDG) heißt es, dass jede geschäftsmäßige Seite bestimmte Informationen bereitstellen muss. Ein Impressum muss einen volljährigen Verantwortlichen, sowie eine Kontaktadresse beinhalten.
Ein Link kann im Rechtsfall als nicht ausreichend gewertet werden. Es darf nur ein Verantwortlicher genannt werden, damit im Schreitfall für Eindeutigkeit gesorgt ist. Für gewerbliche Internetseiten müssen zusätzlich noch eine Reihe anderer Angaben gemacht werden. Diese finden Sie in unserer Checkliste.
Im Teledienstgesetz (§6 TDG) heißt es, dass jede geschäftsmäßige Seite bestimmte Informationen bereitstellen muss. Ein Impressum muss einen volljährigen Verantwortlichen, sowie eine Kontaktadresse beinhalten.
Ein Link kann im Rechtsfall als nicht ausreichend gewertet werden. Es darf nur ein Verantwortlicher genannt werden, damit im Schreitfall für Eindeutigkeit gesorgt ist. Für gewerbliche Internetseiten müssen zusätzlich noch eine Reihe anderer Angaben gemacht werden. Diese finden Sie in unserer Checkliste.
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