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Wer haftet fürs Handy?


Handy weg, Vertrag weg?

Konkurrierende Rechtsprechung findet sich im Telekommunikationsrecht nicht selten. Was passiert zum Beispiel, wenn das Handy verloren oder kaputt geht, wenn der Anbieter sich für Reparatur und Ersatz nicht zuständig fühlt? Der Vertrag läuft schließlich weiter.

Im Fall eines Verlustes entschied das Amtsgericht Osnabrück 1997, dass der Kunde den Vertrag kündigen kann, wenn er ohne Verschulden das Handy verliert, der Netzbetreiber ihm aber nur einen Ersatz weit über dem (subventionierten) Einstandspreis anbieten kann. Mittlerweile tendiert die Rechtsprechung dazu, den Mobilfunkvertrag und den Kaufvertrag für das Handy getrennt zu sehen. So entschied schon 1999 das Amtsgericht Düsseldorf, dass der Kunde für Ersatz sorgen muss, wenn er sein Handy verliert. Wenn das Handy kaputt geht, dann sollte der Kunde also auf jeden Fall auf Reparatur oder Ersatz bestehen, und sich nicht auf ein Sonderkündigungsreht berufen.

Wer leistet Garantie bei kaputtem Handy?

Wer ein Handy kauft, schließt einen Kaufvertrag mit dem Händler. Dabei greifen dieselben Gewährleistungsregelungen wie bei allen Käufen. Das heißt: Zwei Jahre lang ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. Im ersten halben Jahr liegt darüber hinaus die Beweislast beim Händler. Erst danach muss der Kunde beweisen, dass er das Gerät nicht durch einen Bedienungsfehler beschädigt hat.

Daran ändert sich rechtlich auch nichts, wenn der Kunde sein Handy subventioniert mit einem Mobilfunkvertrag erworben hat. Praktisch sieht die Sache anders aus. Das erlebte ein Kunde in Kassel. In einem Shop seines Mobilfunkanbieters schickte man ihn mit seinem defekten Handy kurzerhand in den nahe gelegenen Nokia-Shop. Nach einigen Tagen bekam er von dort sein Handy repariert zurück. Als das Gerät erneut ausfiel und er sich bei der Service-Hotline des Mobilfunkanbieters beschwerte, gestand man ein, dass sich das Personal des eigenen Shops nicht korrekt verhalten habe. Innerhalb von 24 Stunden war das defekte Gerät getauscht. Die Mobilfunkanbieter haben großes Interesse an unbürokratischer Abwicklung von Garantiefällen, weil sie auf dem hart umkämpften Mobilfunkmarkt ihre Kunden halten wollen.