Seite bewerten:
100%
0%

Was tun bei Ärger mit dem Mobilfunkanbieter?


Wer Ärger mit einem Telekommunikationsanbieter hat, sollte keinesfalls sofort den Weg zum Anwalt einschlagen. Dazu ist die Rechtsprechung in vielen Fällen zu widersprüchlich. Richtig ist, zunächst zu versuchen, eine Lösung mit dem Unternehmen herbeizuführen.

Steht eine Einigung mit dem Anbieter nicht in Aussicht, dann sollte man sich zunächst gut informieren. Die erste Adresse sind die Verbraucherberatungen, die in vielen deutschen Städten Beratungsstellen unterhalten.

Viele Streitfälle haben die Verbraucherzentralen im Internet dokumentiert. Auch Foren, in denen Handynutzer ihre Erfahrungen austauschen, bieten sich als Informationsquelle an. Sollte tatsächlich ein Anbieter durch fragwürdiges Verhalten Anstoß erregt haben, dann finden sich in den einschlägigen Foren nicht selten Leidensgenossen. Trotzdem sollte der Betroffene in jedem Fall Kontakt zur Verbraucherberatung aufnehmen. Verbraucherzentralen helfen bei der Entscheidung, ob eine Klage sinnvoll ist und fechten selbst auch Musterklagen durch. Aber Vorsicht: Eine Erfolgsgarantie können auch sie nicht geben.

Wenn der Leidensweg des Kunden dann schließlich in den Rechtsweg überzugehen droht, sieht das Gesetz die außerordentliche Kündigung vor, wenn nach Prüfung aller Umstände des Einzelfalls die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ganz wichtig ist dabei, dass die Gerichte vom Gesetzgeber dazu aufgerufen sind, jeden Einzelfall gesondert zu prüfen. Ausgenommen natürlich die Sammelklagen. "Dahinter steckt die Vorstellung, dass ein Schuldverhältnis, das über einen längeren Zeitraum bestehen soll, nur funktionieren kann, wenn die Vertragspartner einander vertrauen", erklärt Rechtstanwalt German von Blumenthal. Wenn dieses Vertrauensverhältnis erschüttert sei, dann wolle der Gesetzgeber den Partnern die Fortsetzung des Vertrages nicht zumuten.

Immer jedoch gilt: Das Bürgerliche Gesetzbuch funktioniert nicht wie mathematische Gesetze. Die Gleichung Anhebung der Gebühren = Sonderkündigungsrecht kann vor Gericht teuer ins Auge gehen. Hinzu kommt, dass im Telekommunikationsrecht die Gerichte nicht selten zu unterschiedlichen, manchmal sogar gegensätzlichen Einschätzungen gelangen. Das liegt daran, dass der Streitwert in Verfahren rund um Handy & Co. meist unter 600 Euro liegt. In solchen Fällen ist in der Regel keine Berufung zugelassen. Das heißt: Die Gerichte müssen nicht fürchten, dass ihre Urteile von einer höheren Instanz überprüft werden.


Allnet-Flat 7 GB / D2 LTE-Tarif
• Preisgarantie
• 25 € Bonus
nur 9,99 € pro Monat!


Aktion: Allnet-Flat 20 GB 5G
• Aktion: 0€ Anschlussgebühr
• 5G-Netz

nur 9,99 € pro Monat


Aktion: 25 GB Allnet-Flat
• mit 5G ohne Aufpreis
• kein Anschlusspreis
nur 9,99 € pro Monat


Allnet-Flat M mit 35 GB im D1-Netz
• monatlich kündbar
• Jedes Jahr 5 GB mehr
nur 22 € pro Monat