Sonderkündigungsrechte bei Mobilfunkverträgen
Netzausfall: Kündigung per Brief?
Ein Beispiel: Der Netzbetreiber o2 hat im Jahr 2007 beschlossen sein Netz auszubauen. Als Folge der Maßnahme kündigte er punktuell das Roaming-Abkommen mit der Deutschen Telekom, das den o2-Kunden guten Handyempfang garantierte, wo das o2-Netz selbst noch Löcher aufwies. Beispielsweise eben in Schleswig-Holstein.
Folge: Viele o2-Kunden hatten seit Oktober 2007 kurzfristig keinen Netzempfang mehr. Ein klassischer Fall für ein Sonderkündigungsrecht, meint die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale. Schließlich haben die Kunden Empfang gehabt, als sie ihre Verträge mit o2 abschlossen.
Wenn zwei Parteien einen Vertrag geschlossen haben, kann nicht plötzlich einer der beiden Partner die Bedingungen ändert. Wenigstens nicht so, dass der andere davon einen Nachteil hat. Wenn er es trotzdem tut, müsste sich demnach auch der andere nicht mehr an seine Verpflichtungen halten. Das hieße, er könnte den Vertrag kündigen, ohne sich an Laufzeiten und Fristen zu halten.
Ist das schon alles?