Sonderkündigungsrechte bei Mobilfunkverträgen
Netzausfall: Kündigung per Brief?
Folge: Viele o2-Kunden hatten seit Oktober 2007 kurzfristig keinen Netzempfang mehr. Ein klassischer Fall für ein Sonderkündigungsrecht, meint die schleswig-holsteinische Verbraucherzentrale. Schließlich haben die Kunden Empfang gehabt, als sie ihre Verträge mit o2 abschlossen.
Wenn zwei Parteien einen Vertrag geschlossen haben, kann nicht plötzlich einer der beiden Partner die Bedingungen ändert. Wenigstens nicht so, dass der andere davon einen Nachteil hat. Wenn er es trotzdem tut, müsste sich demnach auch der andere nicht mehr an seine Verpflichtungen halten. Das hieße, er könnte den Vertrag kündigen, ohne sich an Laufzeiten und Fristen zu halten.
Ist das schon alles?