Vorsicht bei langen Laufzeiten
Vorsicht bei langen Laufzeiten
Ein Recht auf außerordentliche Kündigung räumt der Gesetzgeber ein, wenn entweder ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, oder wenn sich die Vertragsbedingungen sonst soweit verändert haben, dass es den Vertragspartnern nicht zuzumuten ist, am Vertrag weiter festzuhalten. Dabei sollen die Gerichte im Streitfall nach den Umständen im Einzelfall entscheiden. Im Fall von Familie Müller ist der Netzbetreiber seiner Verantwortung nicht nachgekommen, die Familie mit schnellem Internet und Fernsehen über Internet zu versorgen. Schafft es T-Online in der Frist, die Frau Müller nun setzen kann, den Anschluss einzurichten, dann ist die außerordentliche Kündigung damit natürlich vom Tisch.
Noch immer sind DSL-Verträge mit oft langen Mindestlaufzeiten eher die Regel. Nur wenige Anbieter bieten schnelle Internetanschlüsse ohne Mindestlaufzeiten an. In den meist 24 Monaten, in denen der Vertrag läuft, kann viel passieren. Was passiert beispielsweise, wenn Sie als DSL-Kunde aus familiären oder beruflichen Gründen unerwartet umziehen müssen? Was, wenn am neuen Wohnort kein DSL verfügbar ist? Viele Anbieter stellen sich in solchen Fällen stur. Ein Umzug fällt in das Risiko des Kunden, behaupten sie. Das sieht Rechtsanwalt Friedemann koch anders: "DSL kann nicht die Freizügigkeit des Kunden einschränken", sagt er. Das sieht die Rechtsprechung ähnlich.
Anders verhält sich die Sache aber in folgendem Fall: Ein Mann zieht mit seiner Partnerin zusammen. Problem: Beide haben langfristige DSL-Verträge abgeschlossen. Ein Vertrag muss nun weg. Da am neuen Wohnort sehr wohl DSL verfügbar ist, greift hier nicht die schon erwähnte Regelung für Umzüge. Ganz klar: Wenn nicht einer der beiden Anbieter aus Kulanz einer Vertragsauflösung zustimmt, dann müssen beide Betroffenen ihre Verträge bis zum Ende bezahlen.