Der Ärger steht oft am Beginn des Vertrags

Der Ärger steht oft am Beginn des Vertrags

Wie in allen Vertragsangelegenheiten, gibt es zahlreiche Gründe, aus denen Streit zwischen Anbieter und Kunde entstehen kann. Doch nur wenige langfristige Vertragsverhältnisse dürften so häufig mit Ärger beginnen, wie DSL-Verträge. Grund sind die immer noch langen Wartezeiten auf das DSL-Paket.

Doch auch für gerade abgeschlossene DSL-Verträge gewährt das Gesetz unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, aus dem Vertrag auszusteigen. Nämlich dann, wenn der DSL-Anbieter den Termin verstreichen lässt, den er selbst zur Schaltung des DSL-Anschlusses angegeben hat. Eine fristlose Kündigung ist allerdings auch dann nicht vorgesehen.

Der Kunde muss dem Anbieter noch einmal eine Frist setzen. Die Angaben, wie lang diese Frist bemessen sein muss, unterscheiden sich. Wer ein Frist zwischen 10 und 14 Tagen setzt, liegt aber wahrscheinlich in dem Rahmen, den auch deutsche Gerichte für angemessen halten würden. Schafft der Anbieter nach Ablauf der Frist immer noch nicht, den DSL-Anschluss zu schalten, dann kann der Kunde wegen Nichterbringung der Leistung vom Vertrag zurücktreten.

Geht es im Vertrag auch um Internettelefonie (VoIP), dann kann der Kunde danach versuchen, sich vom DSL-Anbieter für erhöhte Handyrechnungen entschädigen zu lassen. Dies sollte er dann jedoch schon in der Fristsetzung ankündigen. Und er sollte belegen können. dass sich seine Handyrechnung gravierend verändert hat.

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