Fazit: Drum prüfe, wer sich lange bindet
Fazit: Drum prüfe, wer sich lange bindet
Grundsätzlich sollten DSL-interessenten bei der Auswahl des Anbieters nicht nur auf den Preis achten. Die Anbieter kochen alle mit Wasser, und oft legen diejenigen mit den günstigsten Monatspreisen ihre Kunden gleich auf 24 Monate fest. In zwei Jahren kann aber viel passieren.
Für Kunden wie Frau Müller aus Brandenburg hätte sich auch ein Blick über den Rand der Telefonbuchse gelohnt. Der regionale Kabelanbieter RFT bietet beispielsweise das Paket aus TV, VoIP und schnellem Internet für 37,95 Euro pro Monat an. Mindestvertragslaufzeit: nur drei Monate. Bei RFT ist allerdings nur eine Downloadgeschwindigkeit von 4 Mbit/s drin. Da muss eben jeder für sich Prioritäten setzen.
Garantien gibt es nicht
Wie bei Sonderkündigungsrechten im Mobilfunk gilt auch bei DSL-Verträgen: Die Vertragspartner sollen zunächst verhandeln. Der Klageweg ist der letzte Ausweg. Buchstäblich: Da auch hier der Streitwert oft unter der Grenze von 600 Euro liegt, müssen die Amtsgerichte keine Berufung zulassen. Es fehlt also auch hier an Urteilen höherer Instanzen.
Der erste Anruf sollte beim Streit um DSL-Verträge immer der zuständigen Verbraucherzentrale gelten. Die Zentralen beraten über Verbraucherrechte, geben Orientierung in Rechtsfragen. Für detaillierte Rechtsberatung ist der Anwalt der richtige Partner.
Wenn aber der Leidensweg in den Rechtsweg übergegangen ist, lässt sich zwar abschätzen, wie sich ein Verfahren entwickeln wird. Aber Garantien gibt es nicht, denn die Gerichte sind gehalten, in jedem Einzelfall alle Umstände zu prüfen.