Das passiert beim Roaming
Das passiert beim Roaming
Nehmen wir an, Herr Schneider aus unserem Beispiel hat sein eigenes Handy mit in den Urlaub genommen. Er hat vom Roaming-Partner seines Mobilfunkanbieters eine SMS zur Begrüßung bekommen, nennen wir diesen den Gastnetzbetreiber. Nun möchte daheim bei seinen Eltern anrufen. Dann bekommt er zunächst ein Gespräch im Inlandsnetz seines Gastnetzbetreibers berechnet. Dann zahlt er die Weiterleitung zu seinem Mobilfunkanbieter daheim, nennen wir ihn den Heimnetzbetreiber. Das ist das so genannte Roaming. Schließlich muss der Heimnetzbetreiber das Gespräch ja noch zu Herrn Schneiders Eltern durchstellen. Dafür zahlt Schneider noch einmal Inlandsgebühren für ein Gespräch ins Fest- oder Mobilnetz seiner Eltern.
Aber vielleicht wollen sich ja auch die Eltern erkundigen, ob Sohn und Schwiegertochter heil im schweizerischen St. Moritz angekommen sind und wie der Schnee ist. Dann wählen sie die Handynummer vom Sohnemann. Sie bezahlen dann lediglich die Gebühren zum Heimnetz ihres Sohnes. Herr Schneider zahlt jedoch die Gebühren für die Weiterleitung des Gesprächs in die Schweiz (Roaming) und ein Gespräch in seinem Schweizer Gastnetz.
Jetzt wird auch klar, warum die Handy-Mailbox so ein Groschengrab ist: Auch hier leitet der Heimnetzbetreiber das Gespräch zunächst an den Urlaubsort weiter. Dabei fällt Roaming an. Nimmt Herr Schneider das Gespräch gar nicht an, dann leitet sein Gastnetzbetreiber das Gespräch zurück zu seinem Heimnetzbetreiber auf die Mailbox. Dabei entsteht schon wieder ein Gespräch ins Ausland (Roaming), das Herr Schneider zahlt. Ruft man die hinterlassenen Nachrichten dann auch noch aus dem Ausland ab, wird zum dritten Mal Roaming fällig.