Was ist neu beim Urheberrecht?
Vorsicht vor Tauschbörsen
Das Gesetz verschärft vor allem die Rechtslage an Tauschbörsen. Bisher machte sich strafbar, wer urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme ohne gültige Lizenz auf Tauschbörsen anbot oder sich davon Kopien herstellte und diese weiter verbreitete. Jetzt kann auch der bloße Download eines Musikstücks oder eines Films strafbar sein, wenn die angebotene Datei durch Kopie von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ entstanden ist. Offensichtlich rechtswidrig ist zum Beispiel ein Film, der im Internet angeboten wird, obwohl er gerade erst im Kino angelaufen ist.
Aber was ist mit älterem Material? Um sicher zu gehen, sollte man Tauschbörsen grundsätzlich nicht besuchen. Diese sind nach dem neuen Gesetz rechtswidriger Raum. Vorsicht ist auch bei kostenlosen Angeboten von Musik oder Film angesagt. Natürlich bieten auch Unternehmen, manchmal sogar die Musikkonzerne selbst Musik kostenlos und dennoch völlig legal zum Download an. Wer sicher gehen will, sollte bei kostenlosen Musik- und Filmangeboten im Internet misstrauisch werden.
Deutlicher als bisher drückt sich das Gesetz auch im Falle der privaten Kopien aus. Wer eine CD oder DVD unter Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes kopiert, der macht sich strafbar. Das heißt zunächst, dass auf der CD oder DVD ein wirksamer Kopierschutz vorhanden sein muss. Das heißt: „Er muss mich zwingen, besondere Aktivitäten zu entwickeln“, erläutert Anwalt Nardone. Lässt sich die CD oder DVD einfach so kopieren, dann darf sie auch kopiert werden. Und dann darf sie auch im Familien- und engsten Freundeskreis weiter gegeben werden. Lässt sich der Tonträger mit den Bordmitteln des Betriebssystems nicht kopieren, dann darf der Besitzer auch kein Programm installieren, das die Kopie möglich macht.