Preispolitik der Kabelnetzbetreiber
Es liegt also im Wesentlichen am Vermieter, ob die Kosten für den TV-Kabelanschluss, die im Endeffekt der Mieter zu tragen hat, hoch oder niedrig sind. Daneben spielt aber auch die Preispolitik der TV-Kabelnetzbetreiber eine Rolle.
So erhöhte z.B. Unitymedia in seinem Verbreitungsgebiet in Nordrhein-Westfalen und Hessen zum 1. Januar 2007 die Preise um bis zu 40 Prozent. Die betroffenen Wohnungsverbände drohten ihrerseits mit der Kündigung der langfristigen Gestattungsverträge, die dem Kabelnetzbetreiber die Verlegung seiner Kabel bis zum sogenannten Übergabepunkt ermöglichen. Meist liegt dieser nicht an der Grundstücksgrenze, sondern im Keller des zu versorgenden Objekts.
Am Ende boxte Unitymedia die Preiserhöhung für die Haushalte, die im Kabelnetz blieben, trotz Anrufung der Bundesnetzagentur durch den Wohnungsverband GdW durch. Einzelne Wohnungsunternehmen, Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften kündigten ihren TV-Kabelanschluss und stiegen auf DVB-T um. In Darmstadt wurde sogar das erste Pilotprojekt zur gemeinschaftlichen TV-Versorgung über VDSL. 114 Haushalte erhalten dort ihr TV-Signal über die Breitbandleitungen der Deutschen Telekom.