Einzel- und Objekttarif
Nach dem deutschen Gesetz muss ein Vermieter seinen Mietern die Möglichkeit zum TV-Empfang zur Verfügung stellen. Vor allem in Ballungsräumen geschieht dies vor allem per TV-Kabel. Falls Kabelinternet möglich ist, kann sich dies für Mieter lohnen.
Die Bereitstellung des TV-Kabelanschlusses wird vom Vermieter auf die Mieter umgelegt. Aus diesem Grund sind die Kosten für den TV-Kabelanschluss in den Mietnebenkosten enthalten. Allerdings zahlen längst nicht alle denselben Betrag, denn die Höhe der monatlichen Kabelgebühren richtet sich nach der Anzahl der angeschlossenen Haushalte.
So unterscheiden alle großen TV-Kabelnetzbetreiber nach Einzeltarif und dem sogenannten Objekttarif. Den Einzeltarif bezahlt, wer als einzelner Kunde einen TV-Kabelanschluss besitzt, ohne gegenüber dem Kabelnetzbetreiber zusammen mit anderen Kunden als Interessengemeinschaft aufzutreten. Dabei könnte es sich lohnen, sich z.B. als Wohnungseigentümer mit den anderen Eigentümern der anderen Wohnungen im selben Mehrfamilienhaus zusammenzutun, um gemeinsam in den Genuss des günstigeren Objekttarifs zu kommen.
So berechnet beispielsweise Kabel Baden-Württemberg im Einzeltarif 15,75 Euro pro Monat, doch schon bei zwei angeschlossenen Haushalten liegt der Objekttarif pro Teilnehmer nur noch bei 14,30 Euro im Monat. Am günstigsten fahren die Eigentümer von Häusern mit 20 und mehr angeschlossenen Haushalte. Hier ist bei Kabel BW pro Haushalt nur 7,37 Euro zu zahlen.