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Teilweise Lockerung der Regulierung


Die Telekom wird wohl bald verpflichtet, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubietenNeu ist zudem die geplante Verpflichtung der Telekom, Wettbewerbern Telefonanschlüsse zur Weiterüberlassung anzubieten.

Diesen Service hat die Telekom bisher ohne ausdrückliche Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur angeboten. Mit der Verpflichtung zum sogenannten Anschluss-Resale-Angebot will die Bundesnetzagentur die Voraussetzungen für die Festlegung und Standardisierung von Geschäftsprozessen schaffen.

Es gibt aber auch gute Nachrichten für die Telekom. So wird sie dem Entwurf zufolge künftig nicht mehr verpflichtet sein, Entgeltmaßnahmen zwei Monate vor Inkrafttreten gegenüber der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

© Tariftipp.de, 19. März 2009