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Auch Preselection soll weiter möglich sein


Die Telekom muss Call-by-Call und Preselection wohl auch künftig zulassenFestnetzkunden der Deutschen Telekom sollen weiterhin Call-by-Call und Preselection nutzen dürfen. Das sieht der Entwurf einer entsprechenden Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur vor.

Call-by-Call und Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote aus“, so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur zur Begründung. „Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar.“

Zwar handelt es sich beim Papier der Bundesnetzagentur nur um einen Entwurf, zu dem alle Marktteilnehmer bis zum 15. April 2009 Stellung nehmen können, ein Umstand, der der Telekom besonders arg aufstoßen dürfte, ist, dass der Entwurf der Bonner Behörde ausdrücklich vorsieht, dass die Verpflichtung, Call-by-Call und Preselection zuzulassen, auch für IP-basierte Anschlüsse gelten soll. Auch die Anschlussentgelte der Telekom sollen nach wie vor einer nachträglichen Regulierung unterliegen.