SWR zufrieden
Für die Öffentlich-Rechtlichen könnte sich der Erfolg vor dem OVG Rheinland-Pfalz als Pyrrhussieg erweisen, denn auch dieses Urteil ging überhaupt nicht darauf ein, ob der Nutzer über einen ausreichend schnellen Internetzugang verfügt, der in technisch in die Lage versetzt, Radio via Internet zu hören.
So argumentierten die Richter im Falle des Münsteraner Studenten, dass der Nachweis der tatsächlichen Nutzung schwierig zu führen sei. Aber solange der Rundfunkstaatsvertrag an der Gebührenpflicht festhalte, ohne neueren technischen Entwicklungen erkennbar Rechnung zu tragen, sei eine einschränkende Auslegung geboten. Andernfalls stelle die Gebühr eine „unzulässige Besitzabgabe“ für internetfähige Computer dar.
Nun wird, wenn der Sinziger Anwalt Johannes Zimmermann auch in Leipzig vor Gericht gehen sollte, wenigstens in puncto berufliche PC-Nutzung Klarheit geschaffen. Für die Öffentlich-Rechtlichen dürfte es nach eigenen Schätzungen um einen dreistelligen Millionenbetrag gehen.
© Tariftipp.de, 31. März 2009