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Verbraucherschützer: Tarifansagenpflicht für Call by Call


Immer wieder erhöhen Call-by-Call-Anbieter ihre Preise drastisch - jetzt soll der Gesetzgeber es richtenEine gesetzliche Tarifansagenpflicht für Call-by-Call-Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

Anlass ist der aktuelle Fall des Call-by-Call-Anbieters PM2, der im Herbst 2009 seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte. Gegen das Unternehmen hat der VZBV inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.

Zahlreiche Kunden, die die PM2-Vorwahl 01056 genutzt haben, sind nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Der VZBV fordert die Politik deshalb zum Handeln auf: „Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen“, so Vorstand Gerd Billen. „Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich.“

Der Dachverband der Verbraucherzentralen hatte sich bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2005 für eine gesetzliche Preisansagepflicht stark gemacht. Aktuell steht eine erneute Änderung des Gesetzes an. „Eine günstige Gelegenheit für eine Neuregelung der Preisansagepflicht“, so Billen.

Die Verbraucherzentralen raten im Fall des Anbieters PM2 zum Widerspruch und bieten Betroffenen Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen herunterladen.

Um die Tarife von PM2 mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren Call-by-Call-Rechner. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, sich ausschließlich Anbieter mit Tarifansage anzeigen zu lassen.

© Tariftipp.de, 22. April 2010