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Richtig reagieren bei Abmahnungen


Sollte einem WLAN-Betreiber trotz aller Vorsicht eine Abmahnung ins Haus flattern, muss er auf jeden Fall reagierenWenn Musik- und Filmanbieter den Tausch von Raubkopien feststellen, schicken sie oft eine Abmahnung an beteiligte Internet-Nutzer. Deren Adressen bekommen sie von den Providern, die sich an der Aufklärung von Straftaten beteiligen müssen.

Tipp: Auf jeden Fall reagieren - sonst kann der Abmahner bei Gericht vorläufigen Rechtsschutz beantragen (Einstweilige Verfügung). Dann wird die Auseinandersetzung teurer. Wer eine Abmahnung erhält, sollte möglichst einen Anwalt einschalten. Schließlich können die Forderungen zu hoch oder gar unbegründet sein.

Inhalt des Schreibens ist meist auch eine Unterlassungserklärung. Wenn der Anschluss-Inhaber sie unterschreibt, muss er künftig unerlaubte Datei-Transfers verhindern, indem er etwa beanstandete Tauschbörsen mit einem Firewall-Programm sperrt - sonst droht ein Strafgeld.

© Tariftipp.de, 19. Mai 2010

 


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