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WLAN-Betreiber riskieren Abmahnungen


RouterNach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können WLAN-Betreiber für illegale Downloads abgemahnt werden, auch wenn sie diese nicht verursacht haben. Deshalb sollten Sie Ihr WLAN-Netzwerk verschlüsseln.

Immer eine positive Nachricht beinhaltet das Grundsatzurteil des BGH: Nutzer eines DSL-Zugangs müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Nachbarn ihr ungesichertes WLAN-Netzwerk zu illegalen Downloads nutzen. Allerdings können sie abgemahnt werden und müssen dafür die Kosten bis zu 100 Euro tragen. Das Urteil des BGH (AZ: I ZR 121/08) ist somit von weit reichender Bedeutung für die Musikbranche. Diese hat nun eine juristische Handhabe, um gegen illegale Musik- und Film-Downloads vorzugehen.

Das Einloggen in fremde WLAN-Netzwerke ist nicht schwierig. Ist die WLAN-Verbindung z.B. des Nachbarn nicht durch ein gesondertes Passwort gesichert, kann jeder, der sich auskennt, über diese offene Verbindung ins Internet gehen und Musik oder Klingeltöne herunterladen. Angst, erwischt zu werden, muss man kaum haben: Man bleibt gegenüber dem Internet anonym, denn registriert wird immer nur die IP-Adresse des Nachbarn.

WLAN-Betreiber sollten ihr Funknetz vor Missbrauch schützen, schließlich ist eine Verschlüsselung des WLAN sei auch wichtig für die Sicherheit persönlicher Daten. Wie Sie sich vor ungebetenen Gästen auf Ihrem persönlichen Daten-Highway schützen, lesen Sie auf der folgenden Seite.