GEZ-Gebühr für PCs und Handys rechtens

Die Zahlung der GEZ-Gebühr für internetfähige PCs und Handys, die sogenannten Smartphones, ist rechtens.

Das entschied heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (AZ: 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09). Das Gericht wies damit die Klagen von drei Bürgern gegen die Zahlung der GEZ-Gebühr zurück.

Internetfähige PCs und Handys seien GEZ-pflichtige Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des Rundfunkgebühren-Staatsvertrages und würden grundsätzlich für den Empfang von Rundfunksendungen bereitgehalten, so die Leipziger Richter in der Urteilsbegründung. GEZ-Gebühr sei auch dann zu zahlen, wenn der Besitzer des Gerätes nicht die Absicht habe, mit dem internetfähigen PC bzw. Handy tatsächlich Radio oder Fernsehen zu empfangen.

Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts wird klargestellt, dass Besitzer eines internetfähigen PCs oder Handys pro Monat 5,76 Euro GEZ-Gebühr bezahlen, sofern sie nicht schon für ein Radio oder einen Fernseher bezahlen. Damit werden PCs und Smartphones in puncto GEZ-Gebühr einem Radio gleichgestellt, für das man ebenfalls 5,76 Euro pro Monat an die GEZ zu entrichten hat.

Wer mindestens einen Fernseher in seinem Haushalt hat, muss 17,98 Euro im Monat an die GEZ bezahlen. Eventuell vorhandene Radios sind in dieser GEZ-Gebühr enthalten. Eine Befreiung von den GEZ-Gebühren ist nur in bestimmten Fällen möglich, so z.B. aus sozialen Gründen.

Die GEZ-Gebühren, die für PCs und Handys eingenommen werden, machen nur einen Bruchteil der Gelder aus. Die GEZ führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios und 33 Millionen Fernsehern. Demgegenüber führt die GEZ nur 248 000 Konten für „neuartige Rundfunkgeräte“.

Die GEZ kassiert für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im vergangenen Jahr rund 7,6 Milliarden Euro. Davon gingen rund 5,56 Milliarden an die neun ARD-Landesrundfunkanstalten, etwa 1,85 Milliarden an das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und knapp 200 Millionen an das Deutschlandradio.

© Tariftipp.de, 27. Oktober 2010