DSL ohne Mindestvertragslaufzeit
Viele DSL-Provider bieten mittlerweile DSL-Verträge ohne Mindestlaufzeit an. Allerdings werden in den meisten Fällen nicht die üblichen Rabatte für DSL-Neukunden gewährt, wenn man sich nicht für ein oder zwei Jahre an den jeweiligen Provider binden möchte.
Dennoch sollte man die Option, einen DSL-Vertrag ohne Mindestlaufzeit zu wählen, nicht von vornherein ausschließen. In den meist 24 Monaten, in denen der Vertrag läuft, kann nämlich viel passieren.
Was passiert beispielsweise, wenn Sie als DSL-Kunde aus familiären oder beruflichen Gründen unerwartet umziehen müssen? Was, wenn am neuen Wohnort kein DSL oder nur eine viel langsamere DSL-Verbindung verfügbar ist? Viele DSL-Anbieter stellen sich in solchen Fällen trotzdem stur. Ein Umzug fällt in das Risiko des Kunden behaupten sie.
Es ist also sinnvoll, mit dem DSL-Provider zunächst zu verhandeln. Eine Klage gegen den DSL-Anbieter ist der letzte Ausweg. Da der Streitwert in den meisten Fällen unter der Grenze von 600 Euro liegt, müssen die Amtsgerichte keine Berufung zulassen.
Der erste Anruf sollte beim Streit um DSL-Verträge immer der zuständigen Verbraucherzentrale gelten. Die Zentralen beraten über Verbraucherrechte, geben Orientierung in Rechtsfragen. Für eine detaillierte Rechtsberatung ist der Anwalt der richtige Partner.
Um einen Provider zu wählen, der DSL-Verträge ohne Mindestlaufzeit anbietet, nutzen Sie unseren DSL-Rechner. Hier haben die Möglichkeit, neben Postleitzahl, Ortsvorwahl und Bandbreite auch die gewünschte Mindestlaufzeit des DSL-Vertrags einzustellen.