DSL-Vertrag bleibt auch nach Umzug gültig
Ein DSL-Vertrag bleibt auch nach dem Umzug des Kunden weiter gültig. So lautete 2006 das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Seit 2012 können DSL-Verträge im Rahmen einer Sonderkündigung etwas leichter aufgelöst werden.
Noch bis 2012 galt, laut den damaligen Ausführung der Richter des III. Zivilsenats des BGH, auch dann der DSL-Vertrag weiter, falls der DSL-Kunde in eine Region ziehe, in der der bisherige DSL-Provider seine Dienste nicht anbiete.
Bei der Begründung des Urteils (Aktenzeichen: III ZR 57/10) bezog sich der BGH auf Paragraf 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), in dem das Thema „fristlose Kündigung aus wichtigem Grund“ geregelt ist. Der Umzug des DSL-Nutzers sei dem Einfluss des DSL-Anbieters als Vorgang entzogen und deshalb kein „wichtiger Grund“ nach Paragraf 626 BGB.
Seit Mai 2012 wurde für die Kündigung eines DSL-Vertrages bei Umzug ein erleichtertes Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Das heißt jedoch nicht, dass bei Umzug automatisch der DSL-Vertrag gekündigt werden kann. Sollte der DSL-Anbieter am neuen Wohnort auch einen DSL-Anschluss bereitstellen können, greift das Sonderkündigungsrecht nicht.