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Portierung: Prepaid-Karte


Portierung: Prepaid-Karte

PortierungNutzt man eine Prepaid-Karte und will seine gewohnte Rufnummer zu einem neuen Anbieter portieren, verlangt der alte Mobilfunk-Provider eine sogenannte Verzichtserklärung. 

Mit dieser Verzichtserklärung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass mögliches Restguthaben verfällt. Bei den Kundendaten ist darauf zu achten, dass die Prepaid-Karte auch auf den Antragsteller gemeldet ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollten Name und Adresse rechtzeitig vor der geplanten Portierung der Rufnummer korrigiert werden.

Vorsicht bei subventionierten Prepaid-Handys, deren Nutzung an die jeweilige Prepaid-Karte gebunden ist! Eine Aufhebung des SIM-Locks dieser Handys ist erst nach einem gewissen Zeitraum kostenlos. Ist dieser Zeitraum, z.B. zwei Jahre, noch nicht verstrichen, kann der alte Anbieter bis zu 100 Euro für die Entsperrung des Prepaid-Handys verlangen.

Auch sollte man darauf achten, dass man genügend Guthaben auf seiner Prepaid-Karte hat. Alle Kosten, die für die Portierung und ggf. für das Entsperren des SIM-Lock-Handys anfallen, werden nämlich vom Prepaid-Guthaben abgezogen. Nur wenige Mobilfunk-Provider akzeptieren hierfür auch das Lastschriftverfahren.

Die Portierung von einem zu einem anderen Tarif desselben Mobilfunk-Providers, also von einer Prepaid-Karte hin zu einem Handy-Vertrag mit Laufzeit, ist in der Regel kostenlos. Das bestehende Prepaid-Guthaben kann, im Gegensatz zum Wechsel zu anderen Anbietern, auf den Vertrag übertragen werden.

© Tariftipp.de, 22. März 2013

 


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