Ratgeber: Portierung
Wer den Mobilfunk-Provider wechselt, kann seine alte Handy-Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Der Tariftipp.de-Ratgeber fasst zusammen, worauf Sie bei der Portierung ihrer Rufnummer zu achten haben.
Die Portierung der bisherigen Handy-Rufnummer ist seit dem 1. November 2002 möglich. Seitdem sind die Mobilfunk-Provider verpflichtet, ihren Kunden diesen Service anzubieten, der im Fachjargon auch Mobile Number Portability (MNP) heißt.
Nach den Bestimmungen der Bundesnetzagentur hat jeder Mobilfunk-Kunde ein lebenslanges Nutzungsrecht auf seine Rufnummer. Nach den Vorgaben der Bonner Behörde haben die Mobilfunk-Provider in Deutschland einheitliche Richtlinien für die Portierung von Handy-Rufnummern geschaffen.
Bei der Portierung bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten. Außerdem bleibt bei der Portierung auch die Rufnummer der Mailbox unverändert. Gespeicherte Nachrichten können bei einer Portierung allerdings nicht zum neuen Anbieter mitgenommen werden.
Nach der Portierung kann das bisher verwendete Handy in der Regel problemlos weiter genutzt werden. Zu beachten ist zudem das Problem eine möglichen SIM-Locks bei Prepaid-Handys.
Durch die Portierung der Handy-Rufnummer wird die alte SIM-Karte unbrauchbar und durch die SIM-Karte des zukünftigen Mobilfunk-Providers ersetzt. Deshalb sollte man seine Kontakte auf dem Handy speichern, um sie anschließend auf die neue SIM-Karte übertragen zu können. Die Service-Rufnummern des bisherigen Mobilfunk-Providers können nach der Portierung nicht mehr verwendet werden.