Handyvertrag kündigen
Der Tariftipp.de-Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Handyvertrag kündigen und die kleinen Stolpersteine umschiffen, die Ihnen Ihr alter Mobilfunk-Provider in den Weg legen kann.
Bevor Sie einen Handvertrag kündigen, sollten Sie erst einmal in Ruhe einen neuen suchen. Auf Tariftipp.de finden Sie dafür unseren Tarifrechner sowie mehrere Tarifübersichten.
Sind Sie ein Wenigtelefonierer und –surfer, kommt für Sie ein klassischer Prepaid-Discounter oder Smartphone-Tarif in Frage. Telefonieren Sie bevorzugt in ein bestimmtes Netz oder mit Kunden eines bestimmten Mobilfunk-Providers, ist eine Handy-Flatrate oder Community-Flatrate das Richtige für Sie.
Vieltelefonierer sind mit einer All-Net-Flat am besten beraten. Möchten Sie mit bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Internet surfen, sollten Sie zu einem LTE-Tarif greifen.
Handyvertrag kündigen
Das heißt, dass der Anbieter Ihre Kündigung erhalten haben muss, bevor diese Frist abgelaufen ist. Den Handvertrag kündigen sollten Sie also rechtzeitig und nicht erst knapp vor Ablauf der Frist.
Vertragslaufzeit
Wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen, müssen Sie die Mindestlaufzeit beachten. Viele Mobilfunk-Kunden gehen davon aus, dass sich Ihr Vertrag nach Ablauf der Kündigungsfrist automatisch um zwei Jahre verlängert.
Das ist nicht immer so. Die Mindestlaufzeit eines neuen Handyvertrags liegt in der Regel bei 24 Monaten, die Verlängerung des Handyvertrags kann jedoch auch nur eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit sich bringen.
Schriftlich Handyvertrag kündigen
Den Handyvertrag kündigen sollten Sie immer schriftlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich in den AGB Ihres alten Mobilfunk-Providers verlangt wird. Vergessen Sie auch nicht Ihre Unterschrift unter dem Schreiben.
Manche Mobilfunk-Provider akzeptieren nicht unterschriebene Kündigungen nicht. Dann kann es sein, dass Ihr Handyvertrag weiter läuft, ohne dass Sie es wissen.
Handyvertrag kündigen mit deutlichen Worten
Nicht jeder findet automatisch die richtigen Worte, wenn er seinen Handyvertrag kündigen möchte. Aus diesem Grund finden Sie auf Tariftipp.de einen Vordruck im PDF-Format, den Sie einfach ausdrucken können. Hier können Sie unseren Vordruck herunterladen.
Handyvertrag kündigen per Einschreiben
Wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen, tun Sie dies am besten per Einschreiben. Auf diese Art und Weise gehen Sie sicher, dass der Erhalt von Ihrem alten Mobilfunk-Provider bestätigt wird und später nicht abgestritten werden kann.
Richtigen Zeitpunkt für neuen Vertrag wählen
Vermeiden Sie, dass Sie ohne Handynummer dastehen, weil Ihr alter Handyvertrag zwar beendet, die neue SIM-Karte aber noch nicht freigeschaltet ist. Am besten geben Sie die Freischaltung nicht auf den letzten Drücker in Auftrag, sondern rund zwei Wochen vor Ablauf des alten Handyvertrags.
Handyvertrag kündigen und Rufnummer mitnehmen
Sollten Sie Wert darauf legen, Ihre alte Handynummer zu behalten, müssen Sie bei Ihrem alten Anbieter einen Antrag auf Rufnummernmitnahme (im Fachjargon Portierung) stellen, wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen. Das kann frühestens vier Monate, spätestens vier Wochen nach Ablauf des alten Vertrages geschehen.
Die Rufnummernmitnahme kann bis zu 30,72 Euro kosten. Die Mitnahme der alten Handynummer kann auch durch den neuen Mobilfunk-Provider beantragt werden.
Handyvertrag kündigen und SIM-Karte zurücksenden
Bei manchen Mobilfunk-Providern bleibt die SIM-Karte Eigentum des Providers und muss an diesen zurückgeschickt werden, wenn Sie Ihren Handyvertrag kündigen. Passiert dies nicht, können 30 Euro Pfandgebühr anfallen. Werfen Sie deshalb einen Blick in die AGB, ob ihr Mobilfunk-Provider seine SIM-Karte zurückhaben möchte.
Handyvertrag kündigen oder doch nicht?
Ihr alter Mobilfunk-Provider wird nach Erhalt der Kündigung sicherlich versuchen, Sie davon abzubringen, dass Sie Ihren Handyvertrag kündigen. Vor allem Netzbetreiber bieten wechselwilligen Kunden gern Sondertarife, Freiminuten, kostenlose Handy-Internet-Flatrates oder SMS-Pakete an, um diese zum Bleiben zu überreden.
Ob Sie Ihren Handyvertrag kündigen oder nicht, sollten Sie in Ruhe abwägen und nicht auf die Schnelle am Telefon entscheiden. Gutschriften bis zu 200 Euro oder ein stark vergünstigtes neues Smartphone sind in manchen Fällen durchaus möglich. Wenn das Angebot besser als das des neuen Mobilfunk-Providers ist, sollten Sie Ihren Handyvertrag nicht kündigen.
Handyvertrag kündigen und Bestätigung einfordern
Lassen Sie sich von Ihrem alten Anbieter bestätigen, dass Sie Ihren Handyvertrag kündigen. Die Bestätigung sollte schriftlich erfolgen und den Termin für das Ende des Handyvertrags nennen.
© Tariftipp.de, 13. März 2013