Telekom: Tarife mit DSL-Drosselung geplant
Die Deutsche Telekom führt künftig parallel zu den aktuellen DSL-Flatrates Tarife mit DSL-Drosselung ein. Für die Bestandskunden ist die geplante DSL-Drosselung ad acta gelegt.
Wie Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme bekanntgab, werde die Telekom das vom Landgericht Köln gefällte Urteil akzeptieren und keine Berufung oder andere Rechtsmittel einlegen. Zum 5. Dezember 2013 werden die Klauseln zur DSL-Drosselung aus Verträgen mit Bestandskunden und neu abgeschlossenen Verträgen gestrichen.
Dennoch will die Telekom künftig Tarife anbieten, die eine DSL-Drosselung vorsehen. Diese soll parallel zu den klassischen Flatrates ins Portfolio aufgenommen werden. Verträge mit DSL-Drosselung werde man künftig nicht mehr als „Flatrate“ bezeichnen, so die Telekom.
Bei den neuen Tarifen mit DSL-Drosselung ließ die Telekom viele Details offen. Sie sollen günstiger sein als Flatrates mit unbegrenztem Datenvolumen, kündigte van Damme an. Telekom-Marketingchef Michael Hagspihl nannte fünf bis zehn Euro Preisunterschied als „Indikator“.
Wie viel Datenvolumen dabei inklusive sein soll und wie stark die DSL-Drosselung ausfallen soll, bleibt unklar. Vor dem Urteil hatte die Telekom eine Drosselung der Download-Geschwindigkeit auf zwei Megabit pro Sekunde vorgesehen.
Als die Telekom im Frühjahr 2013 ankündigte, eine DSL-Drosselung im Rahmen ihrer Pauschaltarife im Festnetzbereich einzuführen, war der Aufschrei groß. Die Verbraucherzentrale klagte gegen die geplante DSL-Drosselung und gewann vor dem Kölner Landgericht. Die Richter untersagten der Telekom, Tarife mit dem Begriff „Flatrate“ mit DSL-Drosselung anzubieten.
Um die Tarife der Telekom mit denen der Konkurrenz zu vergleichen, nutzen Sie unseren DSL-Rechner.
© Tariftipp.de, 3. Dezember 2013