Roaming: Was sich ab dem 15. Juni 2017 ändert
Endlich ist es soweit: Seit heute gelten die neuen Roaming-Regeln der EU, dank derer Mobilfunk-Kunden nun im EU-Ausland zu gleichen Konditionen telefonieren, SMSen und surfen sollen wie zu Hause. Doch ist das wirklich so? Wir fassen die Neuerungen in diesem Ratgeber zusammen und sagen Ihnen, worauf Sie trotz der neuen Regelung achten müssen.
EU-Roaming ohne Extra-Kosten: Das wünschen sich tausende von Kunden in Europa schon lange. Bisher gab nach dem Urlaub regelmäßig den Abrechnungsschock, weil die Mobilfunk-Anbieter andere - nämlich höhere - Gebühren im Ausland verlangten. Das führte bei vielen Verbrauchern zur Verunsicherung und letztendlich dann dazu, dass das Handy im Ausland wenig bis gar nicht mehr genutzt wurde. Vor allem das beliebte mobile Surfern im Internet bzw. sämtliche Internetbasierte Anwendungen wie Whatsapp & Co. wurde hoch verpreist.
Doch damit ist nun Schluss: Bereits vor 9 Jahren begann die EU mit der schrittweisen Reduzierung der Zusatzkosten im Ausland. Ab heute nun der finale Schlag: "Roam-like-home" soll den Verbrauchern ermöglichen, ihr Handy in allen EU-Mitgliedstaaten zu den gleichen Konditionen nutzen zu können wie in ihrem Heimatland - und zwar inklusive der Internetnutzung.
Roaming ab dem 1. Juni: Darauf müssen Sie achten
Im Grunde genommen ist dies nun auch so, aber der Teufel steckt wie immer im Detail - es gibt also Ausnahmen. Die größere Falle sind sogenannte Community-Flatrates, die kostenloses Telefonieren zur anderen Kunden desselben Anbieters ermöglichen. Diese Community-Flatrates gelten in der Regel NICHT im Ausland, also auch nicht innerhalb der EU!
Außerdem sollte man vor dem Urlaub prüfen, ob der gebuchte Tarif ein sog. "nationaler Handytarif" ist. Diese gerade in letzter Zeit oft angebotenen Tarife umgehen die EU-Verordnung, indem sie das Telefonieren im Ausland schlichtweg nicht ermöglichen. Man ist zwar vor der Kostenfalle geschützt, kann sein Handy im Ausland aber dann nur noch per WLAN nutzen. Es scheint im ersten Moment etwas merkwürdig, dass solche Tarife überhaupt angeboten werden dürfen, aber das ist durchaus mit dem EU-Recht vereinbar, da die Mobilfunkanbieter ja nicht grundsätzlich verpflichtet sind, Roamingdienste anzubieten.
Eine weitere Einschränkung kann sich trotz der neuen Regelung beim Internet ergeben: Die Handyanbieter dürfen nämlich im Inland ein anderes Inklusiv-Volumen einräumen als im Ausland. Normalerweise sieht das dann so aus, dass man im Inland deutlich mehr Inklusiv-Volumen hat als im Ausland.
Die Schweiz ist kein EU-Land!
Hört sich banal an, wird aber gerne vergessen: Die Schweiz unterliegt als Nicht-EU-Mitglied nicht der neuen Regelungen und die deutschen Mobilfunk-Anbieter müssen daher auch nicht dem Vorsatz der gleichen Kosten folgen. Mit anderen Worten: Für die Handy-Nutzung in der Schweiz ändert sich nichts.
Anders ist dies in Norwegen, Island und Liechtenstein. Da diese am EU-Binnenmarkt teilnehmen, sind diese Länder auch an den EU-Regelungen zum Roaming gebunden. Das gilt natürlich auch für Groß Britannien, da der EU-Austritt ja lange nicht umgesetzt ist.
Fair-Use: Missbrauch soll verhindert werden
Der eine oder andere Verbraucher könnte nun natürlich auf die Idee kommen und sich einen Handytarif in einem Land buchen, wo die Gebühren sehr niedrig sind, und diese SIM-Karte dann in einem anderen Land, wo Handytarife teurer sind, nutzen. Wie bekannt zahlen Kunden aus Deutschland für die Internetnutzung wesentlich mehr als die Österreicher oder Niederländer bzw. bekommen für den gleichen Preis weniger Inklusiv-Volumen.
Lohnt sich die Anschaffung einer Prepaid-Karte für den Urlaub noch?
Bis auf wenige Ausnahmen lohnt es sich nun nicht mehr, eine extra SIM-Karte im Urlaubsland zu besorgen, sofern der Urlaub im EU-Ausland stattfindet und nicht über einen längeren Zeitraum. Wer jedoch mehrere Monate im Ausland z.B. überwintert, für den kann sich eine Prepaid-Karte vor Ort weiterhin lohnen. Gleiches gilt natürlich auch weiterhin für Reisen außerhalb der EU.