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Die Auswirkungen
Was ich darf und was nicht |
Bei Nutzung eines Head-Sets darf das Gehör des Fahrers nicht durch das Gespräch beeinträchtigt werden, es sind nur Systeme mit einseitigem Hörer zulässig.
Alle Regelungen gelten auch für Fahrräder und motorisierte Zweiräder. Funkgeräte sind nicht betroffen.
Verwarnungsgeld |
Wer beim Telefonieren auch nur einen leichten Unfall verursacht, verliert unter Umständen den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Es ist also damit zu rechnen, dass künftig auch die Versicherungen Schadenersatzzahlungen verweigern, wenn ein Autofahrer gegen das Verbot verstößt und dadurch einen Unfall verursacht.
Achtung: Im Zuge der Beweissicherung kann die Polizei ein Handy beschlagnahmen. Damit kann sie feststellen, ob das Gerät vorschriftswidrig in der fraglichen Zeit benutzt worden ist.