Die Auswirkungen

 Was ich darf und was nicht
Das Verbot schließt alle weiteren Bedienfunktionen, wie das Wählen einer Nummer, das Lesen bzw. Verschicken von Kurznachrichten oder das Surfen im Internet, ein. Auch das Annehmen von Gesprächen kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Bei fest im Fahrzeug installierten Geräten ist die Bedienung erlaubt, solange der Fahrer das Handy nicht in die Hand nehmen muss. Empfehlenswert sind die Nutzung der Kurzwahl und der Sprachsteuerung.

Bei Nutzung eines Head-Sets darf das Gehör des Fahrers nicht durch das Gespräch beeinträchtigt werden, es sind nur Systeme mit einseitigem Hörer zulässig.

Alle Regelungen gelten auch für Fahrräder und motorisierte Zweiräder. Funkgeräte sind nicht betroffen.

 Verwarnungsgeld
Ab dem 1. April 2001 wird bei Zuwiderhandlungen ein Verwarnungsgeld in Höhe von DM 60,00 verhängt, das Verwarnungsgeld für Radfahrer liegt bei DM 30,00.

Wer beim Telefonieren auch nur einen leichten Unfall verursacht, verliert unter Umständen den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Es ist also damit zu rechnen, dass künftig auch die Versicherungen Schadenersatzzahlungen verweigern, wenn ein Autofahrer gegen das Verbot verstößt und dadurch einen Unfall verursacht.

Achtung: Im Zuge der Beweissicherung kann die Polizei ein Handy beschlagnahmen. Damit kann sie feststellen, ob das Gerät vorschriftswidrig in der fraglichen Zeit benutzt worden ist.