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Handyverbot für Autofahrer


 Das Gesetz
Nun ist es amtlich, die Benutzung von Mobiltelefonen in Kraftfahrzeugen ist seit dem 1. Februar untersagt, wenn dazu das Gerät oder der Hörer in die Hand genommen werden muss.

In der 33. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (33. ÄndStVR) vom 11. Dezember 2000 wird dazu die Straßenverkehrsordnung um folgenden Wortlaut ergänzt:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Mobiltelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."