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Veröffentlichungspflicht


Veröffentlichungspflicht
Zwar sind Anbieter von Telefondienstleistungen verpflichtet, Preise und Tarifänderungen öffentlich zu machen. Im Falle des offenen Call by Calls ist es allerdings etwas komplizierter. Die Unternehmen wissen schließlich nicht, wer ihre Kunden sind. Das erfahren sie erst, wenn die Deutsche Telekom die Verbindungsdaten am Monatsende für die Abrechnung zuschickt.

Da die Unternehmen also ihre Kunden nicht kennen, können auch keine Tarifmitteilungen verschickt werden. Der Veröffentlichungspflicht ist genüge getan, wenn die Preise öffentlich zugänglich sind -etwa über die Anbieter-Homepage- oder vor jedem Gespräch angesagt werden.

Wenn Sie also maximal sparen wollen, müssen Sie sich stets – am besten täglich – über die Preise auf dem Call by Call-Markt informieren. Dies können Sie z.B. mit dem E-Mailservice von Tariftip tun, der Sie kostenlos über Preisänderungen informiert.

Wem der Markt zu unübersichtlich ist, kann auf zwei Verfahren umsteigen, die etwas bequemer sind: Call by Call mit Anmeldung und Preselection. Hier sind allerdings die Sparmöglichkeiten begrenzt.