Veröffentlichungspflicht
Veröffentlichungspflicht |
Da die Unternehmen also ihre Kunden nicht kennen, können auch keine Tarifmitteilungen verschickt werden. Der Veröffentlichungspflicht ist genüge getan, wenn die Preise öffentlich zugänglich sind -etwa über die Anbieter-Homepage- oder vor jedem Gespräch angesagt werden.
Wenn Sie also maximal sparen wollen, müssen Sie sich stets – am besten täglich – über die Preise auf dem Call by Call-Markt informieren. Dies können Sie z.B. mit dem E-Mailservice von Tariftip tun, der Sie kostenlos über Preisänderungen informiert.
Wem der Markt zu unübersichtlich ist, kann auf zwei Verfahren umsteigen, die etwas bequemer sind: Call by Call mit Anmeldung und Preselection. Hier sind allerdings die Sparmöglichkeiten begrenzt.