Nachweise
Nachweise |
Haben Sie sich bei einer Gesellschaft angemeldet und hat diese die Preise nachweislich zu Ihren Ungunsten verändert, so sind Sie nicht verpflichtet, diese Änderungen mit zu tragen. Sie haben in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht und können vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen.
Eigentlich sind die Unternehmen dazu verpflichtet, derartige Änderungen schon im Vorfeld den Kunden mitzuteilen, so dass diese darauf reagieren können. Das ist leider nicht immer der Fall.