Fazit
Fazit |
Die Nummern der Anbieter müssen auf dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt sein. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Telefonrechnung einen bestimmten Betrag kürzen, benachrichtigen Sie immer die betreffende Telefongesellschaft schriftlich unter Angabe der Gründe.
Bei schwierigen Fällen können Sie sich an die Vermittlungsstelle der Regulierungsbehörde wenden. Tel: 030-2248-0500 .