Seite bewerten:
100%
0%

Fazit


Fazit
In eindeutigen Fällen hilft schon der direkte Anruf beim Anbieter, um das Missverständnis aus der Welt zu schaffen, so z.B. bei Doppelberechnungen, falsch zugeordneter Rechnung oder Nichtberücksichtigung von Sondertarifen.

Die Nummern der Anbieter müssen auf dem Einzelverbindungsnachweis aufgeführt sein. Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Telefonrechnung einen bestimmten Betrag kürzen, benachrichtigen Sie immer die betreffende Telefongesellschaft schriftlich unter Angabe der Gründe.

Bei schwierigen Fällen können Sie sich an die Vermittlungsstelle der Regulierungsbehörde wenden. Tel: 030-2248-0500 .