Wohneigentum für Riester-Sparer
Das Ansparen funktioniert beim „Wohn-Riester“ nicht anders als bei den klassischen Riester-Verträgen. Pro Jahr kann eine bestimmte Summe eingezahlt werden, für die der Staat dann Zulagen erteilt. Wenn der Sparer ein geeignetes Haus oder seine Traumwohnung kaufen möchte, kann die Summe entnommen werden. Häuslebauer können sich ebenfalls aus dem Sparvermögen bedienen und das Grundstück bezahlen.
Der „leere“ Riester-Vertrag läuft weiter, ohne dass weitere Zahlungen eingehen. Aber Vorsicht: Auch wenn Sparanlagen und die Zulagen nicht mehr in die Finanzierung der Immobilie fließen, müssen die Beträge für die spätere Versteuerung des „Wohn-Riesters“ auf dem leeren Wohnförderkonto registriert werden. Dieses Konto wird von der Deutschen Rentenversicherung geführt.