Besteuerung von Wohn-Riester
Beträge, die aus dem Riester-Sparvertrag zur Finanzierung von Immobilien entnommen werden, werden wie „normale“ Riester-Renten nachträglich besteuert, d.h. in der Ansparphase sind die Beiträge steuerfrei, in der Auszahlphase müssen dann die Steuern gezahlt werden.
Der Gesetzgeber hat zwei Möglichkeiten der nachträglichen Besteuerung des „Wohn-Riesters“ vorgesehen. Wer die Steuerschuld auf einen Schlag begleicht, bekommt einen Rabatt von 30 Prozent. Alle anderen Sparer haben die Möglichkeit, die Steuerschuld über eine Laufzeit von bis zu 23 Jahren abzustottern. Allerdings hängt es von der persönlichen Situation des Steuerpflichtigen ab, ob er überhaupt Steuern zahlen muss.
Bemessungsgrundlage für die Besteuerung ist die Summe der tatsächlich steuerlich geförderten Beiträge. Der Nutzungswert des Hauses oder Wohnung spielt bei der Kalkulation der Steuerschuld hingegen keine Rolle.