Fördermöglichkeiten für Bausparer und Fazit
Der „Wohn-Riester“ ist eine erwägenswerte Ergänzung für den klassischen Bausparvertrag, denn neben den Riester-Zulagen gibt es von Vater Staat auch weiterhin die Wohnungsbauprämie in Höhe von bis zu 45 Euro im Jahr.
Doch Vorsicht! Entscheidend ist, ob mit dem Bausparkapital wirklich gebaut oder eine Immobilie erworben wird. Wer älter als 25 Jahre ist und einen Bausparvertrag abschließt, muss sich an diese Zweckbindung halten. Für jüngere Bausparer gilt diese Regelung zwar nicht, aber auch sie müssen eine siebenjährige Sperrfrist abwarten, bevor sie das Geld für Zwecke verwenden, die nichts mit dem Bau oder Erwerb von Immobilien zu tun haben.
Unter 25-Jährige, die einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben oder als Beamter arbeiten, bekommt einen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von einmalig 200 Euro, wenn sie für das Alter vorsorgen. Dieser Bonus kann auch für „Wohn-Riester“-Produkte eingesetzt werden.
Fazit
Der große Vorteil des „Wohn-Riesters“ ist seine Flexibilität. So ist es grundsätzlich egal ist, welches Riester-Produkt genutzt wird. Der „Wohn-Riester“ kann einen Bausparvertrag ergänzen oder diesen ersetzen. Umgekehrt können Bausparverträge auch für die Riester-Förderung eingesetzt werden.
Großer Nachteil: Wer sein Eigenheim mit Riester-Fördermitteln finanziert, kann es nur unter strengen Auflagen wieder verkaufen. Entweder muss der Verkäufer sein Geld binnen vier Jahren wieder in ein von ihm selbst genutztes Haus investieren oder es innerhalb eines Jahres in einen Riester-Vertrag einzahlen. Nur auf diese Weise bleibt die staatliche Förderung in vollem Umfang erhalten.
©Geldtipp 2010