Wohn-Riester: Immobilien mit staatlicher Förderung finanzieren
Das Eigenheim als Altersvorsorge: Wer selbst genutztes Wohneigentum erwerben möchte, sollte die Möglichkeit des „Wohn-Riesters“ in Erwägung ziehen.
Mit dem „Eigenheimrentengesetz“ hat der Staat eine neue Förderungsmöglichkeit für den Immobilienerwerb beschlossen. Im Unterschied zur alten Eigenheimzulage ist der Haus- und Wohnungskauf allerdings mit dem Gedanken der privaten Altersvorsorge verknüpft. Aus diesem Grund wird diese Form der staatlichen Förderung landläufig auch als „Wohn-Riester“ bezeichnet.
Der „Wohn-Riester“ eignet sich prinzipiell für alle Riester-Rentenverträge und damit für einen sehr großen Personenkreis. Vor allem für Arbeitnehmer kann sie eine sinnvolle Ergänzung oder ein Ersatz für den Abschluss eines klassischen Bausparvertrags sein.
Wenn ein Interessent seine private Altersvorsorge auf den „Wohn-Riester“ umstellen möchte, ist es im Prinzip egal, welche Rentenvertragsform er gewählt hat. Egal, ob klassische Riester-Rente oder Bank- bzw. Fondssparplan, der Sparer kann das dort angesparte Kapital auch für den Immobilienerwerb einsetzen.