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Wann lohnt sich der Rat eines Sachverständigen?


Roland R. VogelWann ist der Einsatz eines Sachverständigen sinnvoll? Und wer zahlt dafür? Das fragte Tariftipp.de Roland R. Vogel, Präsident des BVS, Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger.
 
Tariftipp.de: Herr Vogel, was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen? Wen engagiere ich in welchem Fall?

Vogel: Beides sind keine geschützten Berufsbezeichnungen, sie stehen nicht unter „Bezeichnungsschutz“. Ein Gutachter erstellt eben Gutachten aufgrund seines Sachverstandes. Dagegen ist das Aufgabengebiet eines Sachverständigen meist breiter: Er erstellt ebenfalls Gutachten, berät seinen Auftraggeber jedoch auch. Das geht hin bis zur Qualitätskontrolle, setzt also keinen konkreten Schadensfall voraus.
 
Tariftipp.de: Wenn es keinen Bezeichnungsschutz gibt – wie erkenne ich dann einen guten Sachverständigen?

Vogel: Das lässt sich so pauschal schwer beantworten. Vielleicht so viel: Ist ein Sachverständiger „öffentlich bestellt und vereidigt“, dann wird er regelmäßig durch die amtliche Stelle überwacht, die ihn bestellt hat. Außerdem ist er durch seinen Eid besonders verpflichtet. Kurz formuliert: Wenn ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger einen Fehler macht, steht seine ganze Existenz in Form der Öffentlichen Bestellung auf dem Spiel. Für die Beurteilung eines Sachverständigen untauglich ist hingegen eine lediglich prozessorientierte Zertifizierung nach EN ISO 9001. Das mag für andere Berufsgruppen ausreichend sein, für Sachverständige stellt das kein Qualitätsmerkmal dar. Weiter: Fragen Sie einen Sachverständigen immer, ob er eine „Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung“ hat und wie hoch diese Deckung ist. Ein Sachverständiger handelt schließlich mit dem Vermögen des Auftraggebers. Passiert dort ein Fehler, sollte seine Versicherung einspringen.
 
Tariftipp.de: Wann ist der Einsatz eines Sachverständigen sinnvoll, schließlich kostet er Geld?

Vogel: Ganz klar, ein Gutachten ist nicht kostenlos. Hier arbeiten sich hochqualifizierte Menschen in einen meist komplexen Sachverhalt ein. Deshalb sollte das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vordergrund stehen. Ich frage potentielle Kunden immer, wofür sie das Gutachten denn brauchen. In meiner Praxis erweisen sich dann ein Drittel aller Anfragen als nicht sinnvoll. Ein Sachverständiger ist immer dann sinnvoll, wenn Sie verlässliche Antworten auf beispielsweise Schuldfragen bei Unfällen, bei Immobilienwerten oder bei Bauprojekten suchen. Und hier kommt auch wieder die baubegleitende Qualitätsüberwachung ins Spiel: Sollten Sie ein Haus bauen wollen ohne einen Sachverständigen, der die einzelnen Bauphasen kontrolliert, dann kann es für Sie sehr teuer werden, wenn es hinterher Schäden gibt. Es gilt wie so oft im Leben der Spruch: „Billig ist teurer als richtig“.

Tariftipp.de: Bei welchen Schäden brauche ich den Sachverständigen nicht zu bezahlen?

Vogel: Sie gehen erst mal in die Vorleistung, genau wie bei einem Anwalt. Ist ein Schädiger auszumachen, dann muss er am Ende zahlen – oder seine Versicherung.

Tariftipp.de: Was wird ein Sachverständiger nicht tun, wo sind seine Grenzen?

Vogel: Ein Sachverständiger wird keine rechtliche Beratung machen. Schildern Sie ihm daher vor Auftragserteilung genau, was sie von ihm erwarten. Das ist auch gut für den Sachverständigen. Schließlich bekommt er erst sein Geld, wenn ein Auftragsverhältnis zustande gekommen ist. Alles vorher ist kostenlos für Sie, daher ist der Grund des Auftrags für den Sachverständigen besonders wichtig.

Tariftipp.de: Falls kein Schädiger vorhanden ist: Mit welchen Kosten muss ich dann rechnen?

Vogel: Erteilen Sie einem Sachverständigen einen Auftrag, gehen Sie einen Werkvertrag mit ihm ein. Das ist im BGB, dem Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Je nach Branche ist die Abrechnungsform unterschiedlich. Das geschieht entweder nach Stunden, dem Wert des zu beurteilenden Gegenstands oder der Schadenshöhe. Auf jeden Fall müssen die Kosten vorher klar ersichtlich sein.

Tariftipp.de: Bei welchen Schäden kommt es Ihrer Erfahrung nach zu den häufigsten Streitereien?

Vogel: Die meisten Gutachten werden bei aller Art von Bautätigkeiten, dem Immobilienwert oder bei Autounfällen erstellt. Ob dort aber auch im Verhältnis die meisten Streitereien zwischen den Unfallgegnern oder dem Kunden und seinen Bauhandwerken auftreten, darüber gibt es keine Zahlen. Insgesamt gibt es rund 300 verschiedene Gebiete, auf denen Sachverständige tätig sind.

Tariftipp.de: Dieser Fall ist bekannt: Mein Sachverständiger sagt, ich sei im Recht, meines Gegners Sachverständiger behauptet das Gegenteil. Was nun?

Vogel: Vor Gericht wird ein Richter jetzt im Normalfall eine widerstreitende Äußerung feststellen und einen von ihm beauftragten Sachverständigen anhören.

Tariftipp.de: Was muss ich noch beim Engagement eines Sachverständigen wissen?

Vogel: Das Wichtigste im Verhältnis zwischen dem Sachverständigen und seinem Auftraggeber ist Vertrauen. Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hat genau wie ein Arzt oder Rechtsanwalt eine Verschwiegenheitspflicht. Er ist nicht nur hoch qualifiziert, sondern auch unbedingt vertrauenswürdig. 
 
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