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Spamming und das Recht


 Spamming und das Recht
Zunächst einmal hilft ein Blick auf die Telekommunikations-Datenschutzverordnung und auf das Telekommunikationsgesetz. Demnach ist unerwünschte Werbung auf elektronischem Weg ebenso verboten wie auf dem "normalen" Postweg. Gegebenenfalls sollten Sie Firmen freundlich, aber bestimmt, auf die Rechtslage hinweisen. Sollte das nicht zum Erfolg führen, können Sie durchaus auch mit dem Beschreiten des Rechtswegs drohen

Da derartige Geschäftspraktiken ein denkbar schlechtes Licht auf entsprechende Firmen wirft, sind Sie den Spammer dann in der Regel los, zumindest wenn es sich um ein Unternehmen im Inland handelt. Bei ausländischen Firmen, die vor allem durch unerwünschte eMail-Werbebotschaften in Erscheinung treten, wird es schwieriger.

Fragen Sie am besten Ihren Internet- oder eMail-Provider, ob er Filter anbietet, die Mails von bestimmten Adressen oder ganzen Domains erst gar nicht durchlassen. Große Provider wie AOL oder auch GMX bieten entsprechende Filtermöglichkeiten an.

Bei der Werbung per SMS hilft in der Regel nur das Löschen und Ignorieren entsprechender Botschaften. Oft ist der Absender nicht zu ermitteln, da der Versand über ausländische Kurzmitteilungszentralen erfolgt, die es ermöglichen, falsche oder auch überhaupt keine Absender-Kennungen zu übermitteln.