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Service: Welche Versicherungen sind notwendig, welche nicht?

Deutsche lieben Versicherungen, denn sie geben die nötige Sicherheit. Dass viele Bürger überversichert sind, macht den Bundesbürgern vergleichsweise wenig Angst: Noch größer ist die Furcht, im Zweifel unterversichert zu sein. In der Praxis ist das oft so: Wer beispielsweise zehn Jahre lang insgesamt 500 Euro für eine Glasbruch-Versicherung ausgegeben hat und nach einem einmaligen Schaden 200 Euro von seiner Versicherung bekommt, hält dies oft für ein gutes Geschäft.
Haben Sie an alles gedacht, oder zahlen Sie eventuell zu viel? Was wirklich notwendig ist, haben wir anhand verschiedener Lebenssituationen zusammengestellt. Dabei ist dies nur eine generelle Empfehlung, die je nach der persönlichen Situation abweichen kann.
Berufsanfänger, noch bei den Eltern lebend:
Notwendig: Berufsunfähigkeitsversicherung, nach der Erstausbildung eine Privathaftpflichtversicherung. Sinnvoll ist auch schon ein erster Schritt in die Altersvorsorge: Je eher man anfängt, desto besser wirkt der Zinseszinseffekt.
Hilfreich, aber nicht dringlich: Rechtsschutz
Im Normalfall überflüssig: Unfalltodzusatzversicherung sowie Unfallkrankenhaustagegeld
Ehepaar, 35 Jahre alt, zwei kleine Kinder
Notwendig: Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge sowie Pflegezusatz
Notwendig: Privathaftpflicht, Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge sowie Pflegezusatz
Hilfreich, aber nicht in jedem Fall dringlich: Hausrat, Rechtsschutz
Im Normalfall überflüssig: Glasbruch, Kfz-Insassenunfall, Reiserücktritt, Unfalltodzusatz sowie Unfallkrankenhaustagegeld
Ehepaar, 55 Jahre, Kinder sind aus dem Haus
Überprüft werden sollten – nach der Absicherungshöhe – diese Versicherungen: Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge
Überprüft werden sollten – nach der Absicherungshöhe – diese Versicherungen: Berufsunfähigkeit, Todesfall, Altersvorsorge
Scheidung, privater Neustart mit 40 Jahren:
Nach der Scheidung sollte man seine Privathaftpflicht auf einen Singletarif (mit Kindern?) umstellen, der Ausziehende braucht eine eigene Haftpflicht- und bei Bedarf auch eine eigene Hausratsversicherung. Die Absicherung für den Todesfall muss auf den Prüfstand, ebenso die Altersvorsorge.
Nach der Scheidung sollte man seine Privathaftpflicht auf einen Singletarif (mit Kindern?) umstellen, der Ausziehende braucht eine eigene Haftpflicht- und bei Bedarf auch eine eigene Hausratsversicherung. Die Absicherung für den Todesfall muss auf den Prüfstand, ebenso die Altersvorsorge.
Sinnvoll ist bei Bedarf eine eigene Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Scheidungstermin für den bislang Mitversicherten.
Haushalte mit geringen finanziellen Reserven:
Notwendig: Hausratversicherung
Generell:
Alle Versicherungen, die keine existenziellen Schäden abdecken, müssen mit einem Fragezeichen versehen werden.
Alle Versicherungen, die keine existenziellen Schäden abdecken, müssen mit einem Fragezeichen versehen werden.
Dabei sind die meisten der unnötigsten Versicherungen in der Unfallversicherung anzusiedeln. Dies sind:
- Unfallkrankenhaustagegeld (Wozu benötigen Sie im Krankenhaus ein zusätzliches Tagegeld? Wenn Sie eines benötigen, warum dann nur nach einem Unfall?)
- Kfz-Insassenunfallversicherung (was Sie als Fahrer oder Halter bezahlen müssen, mit der Ausnahme von Strafen, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus ist jeder Insasse für sich selbst verantwortlich. Die üblichen Versicherungssummen sind sehr gering)
- Alle Unfallversicherungen, die an ein bestimmtes Zahlungsmittel wie eine Kreditkarte gebunden sind (sie decken normalerweise nur Situationen, die mit der Karte bezahlt wurden)
Unfalltod (spielt es für den finanziellen Bedarf Ihrer Hinterbliebenen eine Rolle, woran Sie sterben?)
Wir danken Steffen Benecke, Versicherungsmakler, für die fachkundige Unterstützung.
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