Ab April 2010 kostenlose Selbstauskunft
Seit dem 01. April haben Verbraucher das Recht, von Auskunfteien wie der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft hinsichtlich der zu ihrer Person gespeicherten Daten abzufordern. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt in diesem Zusammenhang allerdings vor Internetseiten wie www.meineselbstauskunft.de, die auf den ersten Blick durch ihre farbliche Gestaltung an die Internetseite der Schufa erinnern. Wer hier seine kostenfreie Auskunft beantragt, muss für das Antragsformular 5,60 Euro zahlen.
Nach Auskunft der Schufa sind bei ihr über diesen Weg schon mehr als 900 Anträge eingegangen. Auch für andere Auskunfteien wie infosore und Creditreform werden die Antragsformulare kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Für den Verantwortlichen dieser Internetseiteist das schnell verdientes Geld. „Verbraucher sollten sich ihre hart verdienten Euro jedoch nicht so schnell aus der Tasche ziehen lassen", meint Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie rät dazu, den Antrag für die kostenlose Datenübersicht direkt - das heißt ohne Umweg - bei den Auskunfteien zu bestellen.
Allerdings müssen Verbraucher auch hier genau aufpassen, was sie beantragen. Neben der kostenlosen Selbstauskunft bietet zum Beispiel die SCHUFA auch eine kostenpflichtige Auskunft zum Preis von 18,50 Euro an. Diese nennt sie Bonitätsauskunft und ist in erster Linie zur Weitergabe an Dritte gedacht, also etwa wenn ein neuer Vermieter eine solche Auskunft verlangt.