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Professionelle Baubegleitung vom Staat fördern lassen

In Deutschland entstehen sowohl im Neubau als auch in der Altbausanierung alljährlich Milliardenschäden durch vermeidbare Baumängel und Bauschäden. Werden Mängel erst nach der Abnahme erkannt, kann die Mängelbeseitigung trotz Bauversicherung sehr teuer werden und sich jahrelang hinziehen. Deshalb empfiehlt es sich, schon während der Planung und der Bauausführung darauf zu achten, dass Mängel rechtzeitig erkannt und sofort beseitigt werden. Dabei hilft eine professionelle Baubegleitung, die außerdem mit bis zu 2.000 Euro vom Staat gefördert wird.
Bezuschusst wird die Baubegleitung von der bundeseigenen KfW-Bank. Wie das im Einzelnen funktioniert, das hat der Verband Privater Bauherren (VPB) in seinem neuen Ratgeber „Baubegleitung – Sanieren mit Fachverstand!" zusammengestellt.
Die Baubegleitung fördert der Bund im Rahmen seines KfW-Programms „Energieeffizient Sanieren". Die Zuschüsse werden als Sonderförderung gezahlt und zwar für die qualifizierte Baubegleitung während der Sanierungsphase durch einen Sachverständigen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung und bis zu maximal 2.000 Euro pro Antragsteller und Sanierungsobjekt.
Gefördert werden darüber hinaus alle baubegleitenden Maßnahmen bei der Sanierung von Wohngebäuden. Anträge stellen können die Eigentümer von selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden. Kein Geld gibt es dagegen für die Baubegleitung bei der Sanierung von Ferien- und Wochenendhäusern. Die Baubegleitung kann außerdem mit anderen Fördermitteln der KfW sowie mit verschiedenen Bund- und Länderprogrammen kombiniert werden.
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Der VPB-Ratgeber "Baubegleitung – Sanieren mit Fachverstand!" kann ab sofort kostenlos im Internet heruntergeladen werden. Sanierungswillige Hausbesitzer finden ihn auf der VPB-Website unter www.vpb.de in der Rubrik "Services" auf der Seite "Kostenlose Angebote" oder direkt hier.