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Hundebesitzer haften für ihre Tiere: Absichern ist angesagt


 
Einen Hund zu halten bedeutet weitaus mehr als ihn zu füttern, zu streicheln oder mit ihm Gassi zu gehen. Viele Besitzer wissen allerdings nicht, welche Verpflichtungen die Haltung eines Tieres noch mit sich zieht. Wir klären auf.
 
TierhalterpflichtDer Halter eines Hundes haftet beispielsweise per Gesetz wenn sich der Vierbeiner auf Entdeckungstour begibt und dabei einen Verkehrsunfall oder eine sonstigen Schaden verursacht. Auch bei einem Biss in die Wade eines Passanten kann der Hundehalter die Schuld nicht auf den Hund abwälzen, sondern muss sie auf sich nehmen – mit allen damit verbundenen finanziellen Konsequenzen. Schnell können dabei Kosten in großer Höhe auf den Besitzer zukommen. Um dem vorzubeugen, benötigen Hundehalter eine sogenannte Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt die entstandenen Kosten für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Besitzer eines Hundes aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegenüber einer dritten Person tragen muss. Tierhalter können diese Versicherung, die in einigen Bundesländern wie Berlin und Hamburg übrigens seit Januar 2010 gesetzlich Pflicht ist, für ihren kleinen Liebling unabhängig vom Alter abschließen.
 
Kampfhunde und besonders gefährliche Hunde unterliegen bundesweit schon länger dieser Vorschrift und können durch eine Haftpflichtversicherung für Tierhalter mit abgedeckt werden. Sie unterscheiden sich im Bezug auf die Deckungssumme bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und den Selbstkostenbeitrag, den die Hundehalter im Schadensfall übernehmen selbst müssen. 
 
Einen schnellen Überblick mit den günstigsten Angeboten für Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Hundehalter bekommen Sie oben. Mit unserem Tierhalterhaftpflichtversicherungs-Rechner trennen Sie nur wenige Klicks vom sorgenfreien Herumtollen mit ihrem kleinen Liebling.