Geldanlagen: Wie sicher ist mein Geld?
Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat viele Privatanleger erheblich verunsichert. Sie fragen sich, welche Geldanlagen wirklich sicher sind und welche nicht. Wirklich sicher sind Geldanlagen, die auch im Falle einer Bankeninsolvenz durch eine Einlagensicherung geschützt werden.
Als Einlagensicherung bezeichnet man die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen beziehungsweise Bankguthaben von Kunden bei Banken im Falle der Zahlungsunfähigkeit. Man unterscheidet unter anderem die gesetzliche Einlagensicherung, die freiwillige Einlagensicherung und die Staatsgarantie.
Gesetzliche Einlagensicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung garantiert im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank 90 Prozent der Einlagen, höchstens aber 50.000 Euro eines jeden Anlegers. Zum Jahreswechsel 2010/2011 soll die Höchstgrenze darüber hinaus auf 100.000 Euro angehoben werden. Unter den gesetzlichen Schutz der Einlagensicherung fallen Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern und sonstigen Sparverträgen, Tages- und Festgeldkonten. Auch staatliche Wertpapiere wie Bundesschatzbriefe, Tages- und Bundesanleihen werden durch den gesetzlichen Rettungsschirm der Einlagensicherung abgesichert. Nicht abgesichert durch die gesetzliche Einlagenscherung sind Aktien, Anleihen, Zertifikate.
Freiwillige Einlagensicherung
Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es die freiwillige Einlagensicherung der Banken. Sie besteht aus einem privaten, freiwilligen Sicherungsfonds der Banken, der die Einlagen der Anleger über die Höchstgrenze der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus absichert. Die Höhe der Beträge, die durch die private Einlagensicherung geschützt wird, variiert je nach Größe der Bank und ihrem jeweiligen Anteil am freiwilligen Sicherungsfonds. Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen garantieren sich zudem gegenseitig, bei eventuellen Zahlungsausfällen einzuspringen.
Staatsgarantie
Sollte es zu so großen Verwerfungen im Finanzsystemkommen, dass die oben genannten Einlagensicherungssysteme nicht ausreichen, um den Schaden aufzufangen, bleibt als letzter Schutz die Staatsgarantie. Die Staatsgarantie ist eine Einlagensicherung, die in ihrer Schutzwirkung über die Einlagensicherungssysteme der Banken hinaus geht. Anlässlich der Finanzkrise hat Bundeskanzelerin und der damaligen Wirtschaftsminister diese Garantie für alle privaten Spareinlagen ausgesprochen.